TierhaltungskennzeichnungÜbergangsfrist verlängert

Bundesländer bekommen für die Einführung der Tierhaltungskennzeichnung ein halbes Jahr mehr Zeit für Einführung

Die Übergangsregelung zur Tierhaltungskennzeichnung wird angepasst und bis zum 1. März 2026 verlängert. Damit bekommen die Bundesländer und Lebensmittelunternehmer mehr Zeit zur Umsetzung.

Die staatliche Tierhaltungskennzeichnung informiert darüber, in welcher Haltungsform die Tiere gehalten wurden, von denen das Fleisch kommt. Sie soll Transparenz und Klarheit schaffen und ermöglichen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher eine informierte Kaufentscheidung treffen und sich bewusst zwischen verschiedenen Tierhaltungsformen entscheiden können.

Dazu erklärt Bundesminister Alois Rainer: "Eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung muss vom ersten Tag an einwandfrei funktionieren. Die Länder, die das Gesetz am Ende umsetzen und kontrollieren, brauchen noch etwas Zeit. Auch den Lebensmittelunternehmern wird mehr Zeit zur Umsetzung eingeräumt. Wir wollen Regelungen, die sich in der Praxis leicht umsetzen lassen und weniger Bürokratie bedeuten."

Die Bundesregierung hat die von dem Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, vorgelegte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen am 28. Mai beschlossen. Der entsprechende Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes soll aus der Mitte des Bundestages eingebracht werden. 

Hintergrund:

Die Tierhaltungskennzeichnung unterscheidet fünf Haltungsformen: Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio. Sie gilt zunächst für frisches Schweinefleisch, das in Deutschland produziert wurde. Dies gilt sowohl für vorverpackte als auch für nicht vorverpackte Ware im Lebensmitteleinzelhandel, in den Fleischereifachgeschäften und im Online-Handel. Lebensmittel aus dem Ausland können freiwillig gekennzeichnet werden.

Die Pflicht zur Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung sollte ursprünglich zum 1. August 2025 greifen. Nun wird diese Frist bis zum 1. März 2026 verlängert. Eine freiwillige Kennzeichnung vor dem 1. März 2026 bleibt weiterhin möglich. Die Agrarministerkonferenz hatte eine Verlängerung der Übergangsfrist erbeten.