EU-ArbeitsbedingungenrichtlinieUmsetzung in deutsches Recht seit dem 1. August 2022
Am 1. August 2022 ist das neue Nachweisgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz setzt die seit dem 31. Juli 2019 geltende europäische „Arbeitsbedingungenrichtlinie“ in deutsches Recht um.
Die Umsetzung der Richtlinie hat zur Folge, dass nicht nur das Nachweisgesetz, sondern auch weitere Gesetze, wie etwa das Teilzeit- und Befristungsgesetz sowie das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, geändert werden.
Mit den Änderungen im Nachweisgesetz werden bereits bestehende Nachweispflichten des Arbeitgebers ausgeweitet. Diese haben nun neue gesetzliche Vorgaben zu beachten. Tun sie dies nicht, drohen Arbeitgebern Geldbußen bis zu 2.000,00 Euro.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat zu diesem Thema Handlungshilfen und praktische Hinweise zur Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie in das nationale Recht erarbeitet. Diese stehen am Seitenende als Download zur Verfügung.
Ansprechpartner in der Handwerkskammer: