
Handwerkskammer begrüßt Bund-Länder-Einigung zur LiquiditätssicherungVorgezogene Verlustrechnung möglich
Die Handwerkskammer Schwerin begrüßt die Einigung von Bund und Ländern über die Möglichkeit, bereits in diesem Jahr absehbare Verluste mit Vorauszahlungen aus dem vergangenen Jahr verrechnen zu dürfen.
Bund und Länder haben sich auf die Möglichkeit einer vorgezogenen Verlustverrechnung bereits im laufenden Jahr verständigt. Das schafft Betrieben einen finanziellen Puffer, denen krisenbedingt die Mittel ausgehen, weil ihnen die Einnahmen unverschuldet massiv wegbrechen und laufende Kosten weiter zu tragen sind. Mit der Entscheidung, dass Betriebe bereits jetzt absehbare Verluste geltend machen können, tragen Bund und Länder dem Faktor Zeit Rechnung, weil dadurch Betrieben schnell weitere Liquidität zur Verfügung steht.
Mit der Steuererstattung schon im laufenden Jahr wird krisenbetroffenen Betrieben Liquidität zur Verfügung gestellt, die ihnen ohnehin zugestanden hätte. Der nun mögliche Verlustvortrag ist ein krisenangepasstes und wirksames Instrument zur Liquiditätssicherung in den Handwerksbetrieben.
Allerdings ist laut Auffassung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) die geplante Begrenzung der Anwendung auf kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) nicht sachgerecht. Denn auch größere Unternehmen plagen derzeit massive Liquiditätssorgen. Hier muss es eine weite Auslegung des Begriffs KMU geben. Eine Ausdehnung auf alle Unternehmen wäre notwendig.