
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)Vorsicht vor unangemessenen Anforderungen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat kürzlich zwei Leitfäden veröffentlicht, um die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) bei kleinen und mittelständischen Zulieferern zu erleichtern. Dies ist ein positiver Schritt zur Unterstützung kleiner Unternehmen, die zunehmend mit unnötig aufwändigen Anforderungen konfrontiert werden.
Die Einführung des LkSG hat dazu geführt, dass Großunternehmen aufgefordert sind, die Arbeitsbedingungen und Umweltstandards in ihrer Lieferkette zu prüfen. Dabei zeichnet sich jedoch ein besorgniserregender Trend ab: Zahlreiche Großunternehmen versuchen, ihre Pflichten unter diesem Gesetz überbordend auf ihre Zulieferer abzuwälzen. Kleinere handwerkliche Zulieferer, die bereits nach deutschen Rechtsstandards arbeiten, finden sich oft mit umfangreichen Verhaltenskodizes und detaillierten Fragebögen konfrontiert, die sie weder verstehen noch erfüllen können. Die bürokratische Belastung übersteigt in vielen Fällen das, was das LkSG tatsächlich vorsieht.
Daher sind die vom BAFA veröffentlichten Leitfäden ein Schritt in die richtige Richtung. Sie klären die tatsächlichen Erwartungen des LkSG an Zulieferer und betonen den Grundsatz der Risikoorientierung und Angemessenheit. Insbesondere wird klar festgestellt, dass Großunternehmen nicht ihre gesamten Pflichten unter dem LkSG pauschal auf ihre Zulieferer abwälzen dürfen. Sie sollen vielmehr zwischen risikoarmen und risikobereiten Zulieferern differenzieren und die Verpflichtungen entsprechend anpassen.
Ein weitaus größerer Fokus auf angemessene Prüfungen der Lieferkette wird erwartet, und KMU sollten nur Anfragen erhalten, die sie basierend auf ihrer Größe und Kapazität sachlich und bürokratisch nicht überfordern.
Es ist zu beachten, dass es dennoch rechtlich zulässig ist, dass Großunternehmen von ihren Zulieferern die Unterzeichnung von Verhaltenskodizes verlangen. Allerdings können sie dies nicht mit Verweis auf das LkSG rechtfertigen.
Bei Begegnung von übermäßig anspruchsvollen Anforderungen oder Fragebögen sind betroffene Unternehmen dazu ermutigt, sich an das BAFA zu wenden. Es wird weiterhin darauf hingearbeitet, die durch das LkSG entstehenden bürokratischen Belastungen für Handwerksbetriebe auf ein Minimum zu reduzieren.
Nachfolgend kann der Leitfaden "Die wichtigsten Fragen und Antworten für KMU" heruntergeladen werden: