
Corona-ArbeitsschutzverordnungVorzeitige Beendigung am 2. Februar
Ursprünglich sollte sie bis 7. April 2023 gelten, die befristete SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat aber nurn gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters angekündigt, dass er die Corona-Sonderregeln am Arbeitsplatz früher als geplant beenden will.
Die Verordnung, die nun zum 2. Februar 2023 auslaufen soll, umfasst bisher noch:
- Umsetzung an den Betrieb angepasster Hygienekonzepte
- Einhaltung der AHA-Regeln: Abstand halten, Hygiene und regelmäßig lüften
- Maskenpflicht überall dort, wo andere Maßnahmen nicht ausreichen
- Einschränkung betriebsbedingter Kontakte, Räume sollten nicht von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden
- Ohne Verpflichtung sollen Arbeitgeber prüfen, ob Homeoffice und Tests angeboten werden
- Pflicht des Arbeitgebers, über die Risiken einer Covid-19-Erkrankung aufzuklären, über die Impfmöglichkeit informieren und diese auch während der Arbeitszeit ermöglichen
Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) hat die Ankündigung begrüßt.
„Es ist richtig und trägt der aktuellen Corona-Lage Rechnung, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bereits zum 2. Februar die Corona-Arbeitsschutzverordnung aufheben will. Das stärkt die Eigenverantwortung der Betriebe und erkennt zugleich ihre hohen Arbeitsschutzstandards an. Während des gesamten Pandemieverlaufs haben die Betriebe und ihre Beschäftigten gute Lösungen gefunden und gerade im Handwerk gemäß dem Motto gehandelt: Gesundheitsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist zugleich auch Betriebe-Schutz. Es ist daher gut, dass die Bundesregierung durch das vorgezogene Ende der Corona-Arbeitsschutzverordnung die Entwicklung beim Corona-Geschehen nachvollzieht und auf den bewährten Gesundheits- und Coronaschutz der Betriebe vertraut. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu wieder mehr Normalität.“