Wenn die Bemessungsgrundlage zum Zeitpunkt der Veranlagung nicht vorgelegen hat, wird die zuletzt vorliegende Bemessungsgrundlage herangezogen. Wird der tatsächliche Gewerbeertrag nachträglich mitgeteilt oder vom Finanzamt berichtigt, so erfolgt eine Neuberechnung.Wann erfolgt eine Nachveranlagung?

Wenn die Bemessungsgrundlage zum Zeitpunkt der Veranlagung nicht vorgelegen hat, wird die zuletzt vorliegende Bemessungsgrundlage herangezogen. Wird der tatsächliche Gewerbeertrag nachträglich mitgeteilt oder vom Finanzamt berichtigt, so erfolgt eine Neuberechnung.