Der Beitrag ist eine öffentliche Abgabe. Die Fälligkeit entsteht mit Zugang des Bescheides bei dem Unternehmen und ist spätestens bis zu der im Bescheid angegebenen Frist zu zahlen. Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, d.h., auch bei Einlegung eines Widerspruchs ist der Beitrag zunächst zu zahlen.Wann ist der Beitrag zu zahlen?

Der Beitrag ist eine öffentliche Abgabe. Die Fälligkeit entsteht mit Zugang des Bescheides bei dem Unternehmen und ist spätestens bis zu der im Bescheid angegebenen Frist zu zahlen. Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, d.h., auch bei Einlegung eines Widerspruchs ist der Beitrag zunächst zu zahlen.