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pixel-shot.com (Leonid Yastremskiy)

Neue Regelungen, Fristen und GesetzeWas ändert sich ab Oktober 2023

Für manche eine wichtige oder eher ärgerliche Änderung, für manche kein Grund zur Aufregung: Bald beginnt die Winterzeit und die Uhr wird wieder umgestellt. In der Nacht vom 29. auf den 30. Oktober 2023 wird die Uhr um 3.00 Uhr morgens um eine Stunde zurückgestellt. Wie steht es mit den Plänen des EU-Parlaments, die Zeitumstellung abzuschaffen? In dieser Hinwicht gibt es (leider) nichts Neues zu berichten.

Was ändert sich ab Oktober - speziell oder auch - für das Handwerk?

Erhöhung des Ecklohns für Dachdecker 

Die rund 100.000 Beschäftigten im Dachdeckerhandwerk bekommen ab dem 1. Oktober 21,12 Euro Ecklohn pro Stunde, das sind drei Prozent mehr. Das sieht der aktuelle Tarifvertrag vor. Zuletzt war der Ecklohn im November 2022 um fünf Prozent gestiegen und lag bei 20,50 Euro.

Branchenmindestlohn und Ausbildungsvergütungen steigen im Gerüstbauerhandwerk

Im Gerüstbauerhandwerk steigt der Branchenmindestlohn zum 1. Oktober auf 13,60 Euro (vorher 12,85 Euro). Auch die Ausbildungsvergütungen werden erhöht: Zum 1. Oktober 2023 gibt es 85 Euro monatlich mehr im ersten Ausbildungsjahr (1.050 Euro), 50 Euro mehr im zweiten (1.245 Euro) sowie 40 Euro mehr im dritten Ausbildungsjahr (1.515 Euro).

Branchenmindestlöhne: Das gilt 2023 im Handwerk

Degressive Abschreibung ab 1. Oktober

Die Bundesregierung hat im Entwurf des sogenannten Wachstumschancengesetzes die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung (Afa) angekündigt. Mit dem Steueranreiz will sie den kriselnden Wohnungsbau wieder ankurbeln. Geplant ist die Einführung der degressiven AfA für Wohngebäude mit sechs Prozent ab Baubeginn 1. Oktober 2023, befristet auf sechs Jahre. Der Vorteil der degressiven Afa: Die Abschreibung ist in den ersten Jahren immer höher als bei der linearen Abschreibung.

Degressive Abschreibung: Formeln, Beispiele, Alternativen 

Frist für die Schlussabrechnungen der Corona-Hilfen nochmals verschoben

Erst war es der 30. Juni, dann der 31. August und nun heißt es: 31. Oktober. Die Frist für die Schlussabrechnungen für Überbrückungshilfen während der Corona-Pandemie ist erneut verlängert worden. Alle Unternehmen, die Hilfen wie zum Beispiel die Überbrückungshilfen I bis IV oder die November- und Dezemberhilfe erhalten haben, müssen diese Überprüfung durchführen. Allerdings können die Schlussabrechnungen nur von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern eingereicht werden. Wer keine Schlussabrechnung einreicht, muss die volle Hilfe zurückzahlen.

  • Die Schlussabrechnungen für die Pakete 1 (Überbrückungshilfen I bis III; November- /Dezemberhilfe) und 2 (Überbrückungshilfe III Plus/IV) können nun bis zum 31. Oktober 2023 (bisher: 31. August 2023) eingereicht werden.
  • Darüber hinaus kann bis zum vorgenannten Termin eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt werden. Hierfür ist lediglich die Anlage eines Organisationsprofils im digitalen Antrags-System durch die prüfenden Dritten vorzunehmen.
  • Bereits beantragte und erteilte Fristverlängerungen (bisher 31. Dezember 2023) werden automatisch bis zum 31. März 2024 verlängert.

Letzte Chance für selbst gemachte Steuererklärung am 2. Oktober

Für Privatpersonen bzw. Selbstausfüller läuft die Frist für die Steuererklärung 2022 ab: Spätester Abgabetermin ist eigentlich der 30. September 2023. Da dies aber ein Samstag ist, wurde die Frist auf Montag, den 2. Oktober 2023, verschoben. Übrigens: Steuerberater haben für ihre Mandanten noch bis zum 31. Juli 2024 Zeit mit der Abgabe.

WhatsApp bald nicht mehr auf alten Smartphones

Wer ein altes Smartphone beziehungsweise ein Gerät mit altem Android-Betriebssystem besitzt, kann bald kein WhatsApp mehr nutzen. "Ab dem 24. Oktober 2023 werden nur noch Android-Betriebssysteme der Version 5.0 und aktueller unterstützt", hat der Messenger-Dienst auf seiner Website angekündigt. Immerhin will WhatsApp betroffene Nutzer vorwarnen. "Bevor wir die Unterstützung deines Betriebssystems einstellen, benachrichtigen wir dich rechtzeitig vorab direkt in WhatsApp und erinnern dich ein paar Mal daran, ein Upgrade durchzuführen", heißt es.

Gaspreise sollen vorerst sinken

Die geplante Absenkung von zwei Umlagen bei Erdgas kann nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox zu einer Entlastung von Kunden führen – vorausgesetzt, die Absenkungen werden von den Versorgern weitergegeben.

Die Senkung der Regelenergie-Umlage zum 1. Oktober bedeute bei 20.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch eine Entlastung von 122 Euro, wie Verivox berichtet. Hinzu komme eine weitere Absenkung zum selben Datum, die acht Euro ausmache.

 Laut Verivox müssen Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden Gas derzeit im Schnitt 2500 Euro im Jahr bezahlen. Die Absenkung der Umlagen um insgesamt 130 Euro entspricht bei diesen Kosten einer Entlastung um gut fünf Prozent.