
Neue oder geänderte Regeln und GesetzeWas ändert sich ab Oktober 2024?
Der Oktober bringt vergleichsweise wenige Neuerungen mit sich, die sowohl betrieblich als auch privat von Bedeutung sein könnten. Die Änderungen im Oktober 2024 betreffen vor allem den Verkehr. Aber auch in puncto Heizung gibt es Neues:
Heizungsprüfung: Neue Pflicht gilt für Nichtwohngebäude
Für Nichtwohngebäude gilt ab Oktober 2024 die Grenze von sechs Nutzungseinheiten, ab derer sie verpflichtet sind, eine Heizungsprüfung durchzuführen. Das schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor. Für Nichtwohngebäude lässt das GEG allerdings eine Ausnahme zu. Wenn dort eine Gebäudeautomation installiert ist, entfällt die Pflicht. Zu dieser Automation gehört eine automatische Steuerung, Regelung, Überwachung und Optimierung unter anderem der Heizung.
Winterreifen müssen Alpine-Symbol haben
Ab dem 1. Oktober ist es in Deutschland bei winterlichen Wetterbedingungen nur noch erlaubt, Fahrzeuge mit Reifen zu nutzen, die das Alpine-Symbol tragen (ein Berg mit Schneeflocke, das sogenannte 3PMSF-Symbol). Bisher hat man Winterreifen an der Prägung "M+S" (für Matsch und Schnee) erkennen können. Diese Kennzeichnung allein reicht ab Oktober aber nicht mehr aus. Wer trotz der neuen Regelung noch M+S-Reifen nutzt, riskiert ein Bußgeld. Im Ausland sollen die Regeln noch strenger sein.
Umstellung auf die Winterzeit
Eine Stunde länger schlafen: Die Sommerzeit endet und die Winterzeit beginnt. Am letzten Sonntag im Oktober wird in Deutschland sowie in den meisten europäischen Ländern die Sommerzeit beendet. In der Nacht zum Sonntag, dem 27. Oktober, müssen die Uhren von 3:00 Uhr auf 2:00 Uhr zurückgestellt werden.