
Neue oder geänderte Regeln und GesetzeWas ändert sich ab September 2024?
Der September bringt einige Neuerungen und Fristen mit sich, die sowohl betrieblich als auch privat von Bedeutung sein könnten. Hier sind die wichtigsten Punkte:
Neue Abgasnorm ab 1. September 2024
Ab dem 1. September 2024 tritt die neue Abgasnorm Euro 6e für alle Neuzulassungen in Kraft. Diese Norm sieht ein strengeres Messverfahren vor, während die Grenzwerte unverändert bleiben. Diesel-Fahrzeuge dürfen weiterhin maximal 80 mg/km Stickoxide (NOₓ) ausstoßen, Benziner 60 mg/km. Die Euro 6e Norm bleibt bis zum 31. Dezember 2025 gültig und wird danach von einer neuen Norm abgelöst.
Steuererklärung 2023
Für alle, die zur Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2023 verpflichtet sind und keinen Steuerberater in Anspruch nehmen, steht eine wichtige Frist bevor: Die Steuererklärung muss bis zum 2. September eingereicht werden.
Corona-Wirtschaftshilfen: Schlussabrechnung bis 30. September 2024
Unternehmen, die Corona-Wirtschaftshilfen erhalten haben, müssen ihre Schlussabrechnungen bis zum 30. September 2024 einreichen. Die Einreichung erfolgt durch Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Noch rund 300.000 Abrechnungspakete sind laut dem Bundeswirtschaftsministerium einzureichen.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern will besondere Härtefälle individuell prüfen und Lösungen dafür finden. Sollte in Ihrem Betrieb durch die Rückforderung der Corona-Hilfen ein besonderer Härtefall entstehen, senden Sie bitte eine E-Mail an: info@hwk-schwerin.de oder melden sich telefonisch unter: 0385 7417-126.
Wahlen in drei Bundesländern
Am 1. September finden Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen statt, gefolgt von der Wahl in Brandenburg am 22. September. Diese Wahlen könnten wichtige Weichen für die politische Zukunft in den betroffenen Bundesländern stellen.
Organspenderklärung wird einfacher
Ab Ende September 2024 wird es möglich sein, die Bereitschaft zur Organ- oder Gewebespende über die App der Krankenkasse oder die Webseite des Organspende-Registers zu erklären. Dies soll den Zugang zum Organspenderegister vereinfachen und die Organspendebereitschaft schneller zugänglich machen.
Frist für Heizungsförderung: Rechnungen und Belege einreichen
Ab September können Gebäudeeigentümer Rechnungen für die Heizungsförderung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einreichen. Die Förderung unterstützt den Einbau effizienter Heizungssysteme wie Wärmepumpen oder solarthermische Anlagen. Je nach Einkommen und Art der Heizung sind Zuschüsse von bis zu 70 % der Kosten möglich.
Gasheizungs-Check bis 15. September 2024
Gebäudeeigentümer mit Erdgasheizung müssen bis zum 15. September 2024 eine Heizungsprüfung durchführen lassen, sofern nicht bereits eine vergleichbare Prüfung innerhalb der letzten zwei Jahre erfolgt ist. Die Prüfung muss von fachkundigem Personal durchgeführt und dokumentiert werden.
E-Rezept flächendeckend einführen
Das E-Rezept wird nun auch für Privatversicherte eingeführt. Bisher war das E-Rezept auf gesetzlich Versicherte beschränkt. Privatversicherte können das Rezept entweder per Ausdruck oder über eine App einlösen.
Bundesweiter Warntag am 12. September
Am 12. September findet der bundesweite Warntag statt. Ab 11 Uhr werden Sirenen und Warn-Apps wie "Nina" und "Katwarn" getestet, um die Bevölkerung auf mögliche Notfälle vorzubereiten. Gegen 11:45 Uhr werden die Entwarnungen ausgesendet.