
Vorgaben zur EnergieeinsparungWas im Betrieb zu beachten ist
Kurzfristige Maßnahmen ab 1. September 2022 (6 Monate Geltungsdauer):
Handwerker und Einzelhändler müssen die Beleuchtung ihrer Schaufenster von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages ausschalten.
Ist die Beleuchtung notwendig für die Verkehrssicherheit oder zur Gefahrenabwehr, darf sie weiter betrieben werden (wenn nicht kurzfristig andere Maßnahmen möglich sind).
In beheizten Geschäften dürfen Ladentüren und Eingangssysteme, bei deren Öffnung ein Verlust von Heizwärme auftritt, nicht mehr dauerhaft offen stehen.
Die Ausnahme: Das Offenhalten ist für die Funktion des Ein- oder Ausganges als Fluchtweg erforderlich.
In Büros dürfen Arbeitgeber die Heizung drosseln. Die Energiesparverordnung verpflichtet zwar - anders als in öffentlichen Gebäuden - nicht dazu, die Raumtemperaturen zu verringern, schafft aber die Möglichkeit dafür. Bei körperlich leichten, überwiegend sitzenden Tätigkeiten muss nur noch eine Mindesttemperatur von 19 Grad Celsius eingehalten werden, bisher waren es 20 Grad.
Mittelfristige Maßnahmen ab 1. Oktober 2022 (Geltungsdauer 2 Jahre):
Pflicht zu Heizungsprüfung und -optimierung:
Eigentümer von Gebäuden mit Gasheizungen müssen in den kommenden zwei Jahren einen Heizungscheck durchführen lassen. Die Kopplung der Prüfung an ohnehin stattfindende Termine wie etwa Kehr- und Überprüfungstätigkeiten oder eine reguläre Heizungswartung wird empfohlen.
Verpflichtender hydraulischer Abgleich für Eigentümer großer Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung:
Eigentümer von großen Gebäuden mit zentraler Wärmeversorgung mit Erdgas müssen einen hydraulischen Abgleich vornehmen lassen, sofern dieser noch nicht durchgeführt wurde. Dies gilt für Firmen und öffentliche Gebäude (ab 1000 m2) sowie für große Wohngebäude ab sechs Wohneinheiten. Der Eigentümer oder Vermieter trägt die Kosten, da es sich um eine Instandhaltungsmaßnahme handelt.
Einsparungen in Unternehmen:
Unternehmen mit einem Energieverbrauch ab zehn Gigawattstunden (GWh) pro Jahr werden ab dem 1. Oktober zu wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen verpflichtet.
Wichtig: Auch Unternehmen müssen den hydraulischen Abgleich vornehmen lassen und ineffiziente Heizungspumpen ersetzen.