Soweit die der Veranlagung zugrunde gelegten Ertragsdaten nicht mit den tatsächlichen Werten übereinstimmen, leiten Sie der Kammer bitte die gültigen Steuerbescheide zu, damit eine Beitragskorrektur erfolgen kann.Was ist bei abweichenden Bemessungsgrundlagen zu tun?

Soweit die der Veranlagung zugrunde gelegten Ertragsdaten nicht mit den tatsächlichen Werten übereinstimmen, leiten Sie der Kammer bitte die gültigen Steuerbescheide zu, damit eine Beitragskorrektur erfolgen kann.