
Neue Regelungen und GesetzeWas ist neu ab November 2023?
Auch der November 2023 bringt wieder Änderungen mit sich. So wird zum Beispiel der Arbeitsmarktzugang für ausländische Fachkräfte erleichtert oder die Beantragung von Ausweisdokumenten auf dem Amt.
Digital-Pin für Personalausweis und Reisepass
Ab November 2023 müssen Sie bei der Abholung ihres Personalausweises oder Reisepasses nicht mehr mit ihrer eigenhändigen Unterschrift gegenüber der Behörde bestätigen, dass sie den PIN-Brief für ihren Online-Ausweis erhalten haben. Es reicht dann die einfache Zustimmung zu einem Text, der besagt, dass sie ihren PIN-Brief erhalten haben.
Diese Neuerung ermöglicht es Kommunen, auch hoheitliche Dokumente mit Online-Ausweis an speziellen Automaten und ohne Abholtermin auszugeben. Neben Reisepässen können damit künftig auch Personalausweise und elektronische Aufenthaltstitel in Kommunen, die diesen Service anbieten, am Automaten abgeholt werden.
Die Automaten funktionieren ähnlich wie die Poststationen: In einem verschlossenen Fach liegt das hoheitliche Dokument. Die Behörde informiert Sie darüber und schickt Ihnen einen persönlichen Code. Sie bestätigen den Erhalt ihres PIN-Briefs, öffnen das Fach mit dem Code und entnehmen ihr Dokument. (Quelle: Bundesministerium des Inneren und für Heimat)
Bis Frühjahr 2025 sind weitere Änderungen geplant. Im November 2024 soll der PIN-Brief nicht mehr per Post versendet werden, sondern gleich bei der Antragstellung in der Behörde vergeben werden. Sie können sich ihre Ausweisdokumente dann direkt nach Hause schicken lassen. Dabei entfällt zwar der Termin für die Abholung der neuen Ausweisdokumente, jedoch fällt eine Gebühr an.
Ab Mai 2025 sollen zudem nur noch digitale biometrische Lichtbilder für Ausweisdokumente verwendet werden.
Zugangserleichterung für ausländische Fachkräfte
Ab November 2023 macht das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“ den Weg für ausländische Fachkräfte in den deutschen Arbeitsmarkt einfacher. Fachkräfte mit Berufsausbildung oder Studium haben ab November einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie alle Voraussetzungen erfüllen. Sie dürfen zudem mehr qualifizierte Beschäftigungen ausüben, denn die Ausbildung muss nicht mehr im Zusammenhang mit der Beschäftigung stehen.
Fachkräfte mit Berufs- oder Hochschulabschluss können mit einer "Blauen Karte EU" einfacher aus Drittstaaten nach Deutschland einwandern. IT-Spezialisten mit Berufserfahrungen können die Blaue Karte EU auch ohne Abschluss erhalten.
Stichtag für Wechsel der Kfz-Versicherung
Der 30. November ist der Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung. Wer sich für einen Wechsel der Kfz-Versicherung entschieden hat, muss die fristgerechte Kündigung des alten Vertrags bis zum 30. November beim Anbieter eingereicht haben. Dazu reicht ein formloses Schreiben mit Datum, Unterschrift, Vertragsnummer, Kennzeichen und mit Angabe des Vertragsendes zum 31. Dezember. Man sollte aber um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung bitten. Ganz sicher geht, wer die Kündigung mit Einschreiben versendet. Für seit dem 1. Oktober 2016 abgeschlossene Verträge gilt, dass sie auch per E-Mail oder Fax kündbar sind.
Mecklenburg-Vorpommern bekommt Vorsitz im Bundesrat
Ab dem 1. November 2023 wird Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern, für den Zeitraum eines Jahres neue Präsidentin des Bundesrates. Die Bundesratspräsidenten stehen in der protokollarischen Rangfolge auf Rang 4 hinter dem Bundespräsidenten, der Bundestagspräsidentin und dem Bundeskanzler. Sie können die Bundesrepublik auch international vertreten.
Die Präsidentschaft ist auch mit der Ausrichtung der zentralen Feierlichkeiten in Schwerin zum Tag der Einheit im Jahr 2024 verbunden.
Notfall-Warnungen auch für ältere Handys
Über das Warnsystem Cell Broadcast werden behördliche Warnmeldungen über Mobilfunk-Stationen an Handynutzer gesendet. Behörden warnen seit dem 23. Februar vor akuten Gefahren wie Unwettern, Bränden, Erdbeben oder Überflutungen. Bisher funktionierte das nur mit modernen Smartphones. Ab November 2023 können Warnungen über das System endlich auch an ältere Handymodelle verschickt werden. Dies erfolgt über den Rundfunkkanal 919.
Allerdings müssen Besitzer älterer Handys diese Einstellung selbst vornehmen: In den Nachrichteneinstellungen müssen die dreistelligen Nachrichten-IDs aktiviert werden. Wenn die Kanalnummer 919 wählbar ist, wird diese Option gewählt. Ist sie nicht vorhanden, kann die Nummer 919 manuell eingegeben werden.