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Änderungen und neue GesetzeWas kommt 2024?

Auch wenn noch nicht absehbar ist, welche vielleicht weitreichenden Konsequenzen das Urteil des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshauhalt vom 15. November 2023 auf Förderprogramme und andere geplante Maßnahmen des Bundes und der Länder haben kann, wird das das neue Jahr bereits bekannte neue Gesetze und Änderungen mit sich bringen - für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wir geben einen kompakten Überblick über die wichtigsten Punkte.

Aufbewahrungsfristen

Statt wie bisher zehn Jahre lang sollen Betriebe Buchungsbelege laut den Plänen zur Entbürokratisierung nur noch acht Jahre lang archivieren müssen. Steuerberater begrüßen den Plan des Bundesfinanzministeriums, die Aufbewahrungsfristen zu verkürzen. Dieser Punkt ist Teil des sogenannten Wachstumschancengesetzes, über das Bund und Länder noch uneins sind.

Arbeitsunfälle

Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten können ab dem 1. Januar 2024 elektronisch an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen mitgeteilt werden. Ab 2028 wird die digitale Meldung zur Pflicht.

Arbeitnehmer-Sparzulage

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz, das bereits den Bundesrat passiert hat, verdoppelt die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage auf 40.000 Euro für Ledige und 80.000 Euro für Verheiratete. Dadurch erweitert sich der Kreis der Anspruchsberechtigten nach Experteneinschätzung auf 13,8 Millionen Personen. Zudem erleichtert das Gesetz die Beteiligung von Mitarbeitern am Eigenkapital ihres Arbeitgebers: Der Steuerfreibetrag steigt von derzeit 1.440 Euro auf 2.000 Euro.

Arbeitszeiterfassung

Laut einem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums müssen Unternehmen sicherstellen, dass die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter genau erfasst wird. Er sieht vor, dass die tägliche Arbeitszeit der Beschäftigten in Deutschland elektronisch aufgezeichnet wird. Tarifparteien können jedoch Ausnahmen vereinbaren. Auch Kleinbetriebe mit weniger als zehn Mitarbeiter sind ausgenommen. Das Gesetz sollte längst verabschiedet sein, lässt aber noch auf sich warten. 

Ausgleichsabgabe

Betriebe und Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, zahlen 2024 eine deutlich höhere Ausgleichsabgabe. 

Azubi-Mindestvergütung

Das Bundesbildungsministerium (BMBF) hat  die neuen Beträge der monatlichen Mindestausbildungsvergütung nach § 17 Absatz 2 Satz 1 BBiG für das Jahr 2024 bekanntgegeben. Entgegen der bisherigen Praxis werden die Beträge für das zweite bis vierte Lehrjahr ab sofort gerundet.

1. Lehrjahr: 649 Euro
2. Lehrjahr: 766 Euro
3. Lehrjahr: 876 Euro
4. Lehrjahr: 909 Euro

Blackbox für Kfz

Ab 7. Juli 2024 müssen alle neu zugelassene PKW sowie Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen (Fahrzeugklasse N1) eine Black Box haben. Die Einführung des "Event Data Recorder" (EDR) durch eine EU-Verordnung soll die Aufklärung von Unfällen erleichtern.

Bonpflicht - Neue Pflichtangaben ab 2024

Bereits jetzt müssen auf einem Kassenbon viele Angaben stehen, zum Jahreswechsel kommen weitere dazu. Ab dem 1. Januar 2024 muss der Kassenbon auch die Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems "und" die Seriennummer des Sicherheitsmoduls auf dem Kassenbeleg enthalten. Zudem muss der Prüfwert (§ 2 S. 2 Nr. 7 KassenSichV) "und" der von der TSE vergebene fortlaufende Signaturzähler enthalten sein.

Weiterführende Informationen des Bundesfinanzministeriums: FAQs zum Kassengesetz

CO2-Emissionen

Der Festpreis für CO2-Emissionen steigt: Die erhöhten Emissionskosten führen zu höheren Preisen für Heizöl und Erdgas. Die Erhöhung um zehn Euro pro Tonne CO2 verteuert den Erdgaspreis um etwa 0,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh wird das Heizen so um 30 Euro teurer.

Dachdecker-Mindestlohn

Die tariflichen Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk steigen 2024 an. Das sieht der Tarifvertrag Mindestlohn der Branche vor. Der Mindestlohn für ungelernte Arbeitnehmer (Mindestlohn 1) liegt dann bei 13,90 Euro. Der Mindestlohn für Gesellen und Gesellinnen (Mindestlohn 2) liegt ab 1. Januar 2024 bei 15,60 Euro. Der Tarifvertrag Inflationsprämie sieht zudem die Zahlung einer Inflationsprämie für alle gewerblichen und kaufmännisch-technischen Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk vor. 457 Euro sollen spätestens mit der Lohnabrechnung im Februar 2024 ausbezahlt werden.

Degressive Abschreibung

Im geplanten, aber noch nicht verabschiedeten Wachstumschancengesetz ist eine degressive Abschreibung für Unternehmen in Höhe von bis zu 25 Prozent für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens vorgesehen, die ab dem 1. Oktober 2023 und vor dem 1. Januar 2025 angeschafft oder hergestellt werden.

E-Autos: Geldwerter Vorteil

Für die Ermittlung des geldwerten Vorteils bei der Privatnutzung von betrieblichen Elektrofahrzeugen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2030 angeschafft werden, ist bei der 1-Prozent-Regelung nur ein Viertel des Bruttolistenpreises oder bei der Fahrtenbuchmethode ein Viertel der Anschaffungskosten bzw. vergleichbaren Aufwendungen als Bemessungsgrundlage anzusetzen. Dies gilt bislang jedoch nur, wenn der Bruttolistenpreis nicht mehr als 60.000 Euro beträgt. Nunmehr soll der Höchstbetrag für Fahrzeuge, die nach dem 31. Dezember 2023 angeschafft werden, von 60.000 Euro auf 70.000 Euro steigen. Dies gilt entsprechend bei der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer. 

Einwegplastikverpackungen

Ab 1. Januar 2024 ist die Registrierung von Einwegkunststoffprodukten nicht nur für die Hersteller Pflicht, sie kann auch Handwerksbetriebe treffen, die etwa To-Go-Lebensmittelboxen oder -Kaffeebecher nutzen.

Elektriker-Mindestlohn

Der Mindestlohn im Elektrohandwerk steigt zum 1. Januar 2024 auf 13,95 Euro (aktuell 13,40 Euro). Der Branchenmindestlohn ist im aktuell gültigen "bundesweiten Tarifvertrag über ein Mindestentgelt in den Elektrohandwerken" geregelt.

Elternzeit: Neue Meldepflicht

Ab dem 1. Januar 2024 müssen Arbeitgeber den Beginn und das Ende einer Elternzeit der zuständigen Krankenkasse im DEÜV-Verfahren melden

Energiepreisbremsen laufen aus

Die Bundesregierung lässt die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme am 31. Dezember 2023 auslaufen. Sie sollten eigentlich bis Ende April 2024 verlängert werden. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds – aus dem die Zuschüsse gezahlt werden – riss aber ein großes Loch in den Bundeshaushalt. Außerdem seien die Energiepreise wieder deutlich gesunken, erklärte Bundeskanzler Scholz am 28. November im Bundestag.

Fachkräfteeinwanderung

Deutschland – und vor allem auch das Handwerk – braucht mehr Fachkräfte: Deshalb sind im November 2023 die ersten Maßnahmen des Gesetzes zur Fachkräfteeinwanderung in Kraft getreten. Seitdem können etwa Fachkräfte mit Hochschulabschluss mit einer Blauen Karte EU einfacher aus Drittstaaten nach Deutschland einwandern. Im nächsten Jahr geht es weiter:

  • Ab März 2024: Wer an einer Qualifizierungsmaßnahme in Deutschland teilnimmt, erhält etwa eine längere Aufenthaltserlaubnis. Auch für Drittstaatsangehörige, die einen Ausbildungsplatz in Deutschland suchen, wird der Zugang einfacher: So wird die Altersgrenze für potenzielle Bewerber von 25 auf 35 angehoben und die Anforderungen an deutsche Sprachkenntnisse abgesenkt. Zudem wird eine neue Möglichkeit für die kurzzeitige Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen eingeführt, unabhängig von ihrer Qualifikation, erklärt die Bundesregierung.
  • Ab Juni 2024: Drittstaatsangehörige können nun eine Chancenkarte erhalten. Diese ermöglicht ihnen einen Aufenthalt in Deutschland, der zur Arbeitsplatzsuche genutzt werden kann. Die Karte basiert auf einem Punktesystem. Zudem wird ab Juni 2024 die Westbalkanregelung entfristet. Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien erhalten dadurch für bestimmte Berufe einen Arbeitsmarktzugang.

Firmenfeiern und Geschenke

Die Freigrenze für betriebliche Geschenke an Kunden und Geschäftspartner soll ab 2024 von 35 auf 50 Euro erhöht werden. Der Freibetrag für Betriebsveranstaltungen soll von 110 auf 150 Euro steigen. Darüber hinaus liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Das gilt dann nach wie vor für maximal zwei Veranstaltungen im Jahr.

Forschung und Entwicklung

Die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung soll verbessert werden. Der förderfähige Anteil der Kosten bei einer Auftragsforschung soll laut Bundesregierung von 60 auf 70 Prozent steigen und der maximale Förderbetrag der Zulage soll von einer auf drei Millionen Euro steigen. Das ist Teil des Wachstumschancengesetzes, dem der Bundesrat noch zustimmen muss. 

Führerschein

Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind noch mit dem alten grauen oder rosa Papierführerschein unterwegs. Diese Dokumente verlieren aber seit Juli 2022 schrittweise ihre Gültigkeit – und zwar abhängig vom Geburtsjahr. Bis zum 19. Januar 2024 müssen nun Inhaberinnen und Inhaber ihre Dokumente in das neue Scheckkarten-Format umtauschen, die zwischen 1965 und 1970 geboren sind.

Gebäudeenergiegesetz (Heizungsgesetz)

2024 soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG), in Kraft treten. In die meisten Neubauten müssen ab Januar Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie eingebaut werden. Für alle anderen Gebäude gelten Übergangsfristen und verschiedene technologische Möglichkeiten. Zudem gibt es eine umfangreiche Förderung. Lesen Sie in unserem Überblicksartikel, was genau geplant ist, welche Fördermöglichkeiten es gibt und welche Übergangsfristen das Heizungsgesetz vorsieht. Am 20. November 2023 verhängte das Finanzministerium allerdings eine weitgehende Ausgabensperre, die womöglich auch die GEG-Fördermittel betrifft.

Gebäudereiniger-Mindestlohn:

Der Mindestlohntarifvertrag im Gebäudereinigerhandwerk sieht Erhöhungen zum 1. Januar 2024 vor. In der Lohngruppe 1 steigt der Mindestlohn auf 13,50 Euro (aktuell 13,00 Euro), in der Lohngruppe 6 auf 16,70 Euro (statt 16,20). Weitere Infos zum Branchenmindestlohn und den verschiedenen Lohngruppen gibt es hier:

Geldwäscheprävention: Neue Registrierungspflicht

Oldtimer, teure Uhren, Antiquitäten - manche Luxusartikel stehen im Verdacht, dass sie auch mal zur Geldwäsche dienen. Unternehmen, die solche Produkte anbieten (sogenannte "Güterhändler"), sind genau wie Banken oder Immobilienmakler zur Geldwäscheprävention verpflichtet. Neu ist, dass für sie ab 2024 eine FIU-Registrierungspflicht besteht. Sie müssen sich im elektronischen Meldeportal "goAML Web" der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren. Hintergrund ist das Geldwäschegesetz, das verhindern soll, dass Unternehmen für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Die Registrierung braucht man, um Verdachtsmeldungen abzugeben. Die neue Registrierungspflicht besteht nun aber unabhängig von der Abgabe einer Verdachtsmeldung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Der Betrag, den Unternehmen im Jahr der Anschaffung sogenannter "geringwertiger Wirtschaftsgüter" vollständig abziehen können, könnte laut Wachstumschancengesetz von 800 auf 1.000 Euro erhöht werden. Die führenden Wirtschaftsverbände in Deutschland begrüßen in ihrer Stellungnahme zum Wachstumschancengesetz die Anhebung der Grenzen für die Sofortabschreibung bei den GWG und der Beträge bei Poolabschreibungen. Dies entlaste die Betriebe von Bürokratie.

Gerüstbau

Viele Gewerke benötigen für ihre Arbeiten ein Gerüst und stellen dieses selbst auf. Dies soll auch weiterhin möglich sein. Das Aufstellen von Gerüsten für Dritte, ohne Leistungen im eigenen Gewerk zu erbringen, ist jedoch künftig ausschließlich dem Gerüstbauerhandwerk vorbehalten. Das schreibt eine Änderung im Übergangsgesetz vor, die zum 1. Juli 2024 in Kraft tritt. Die Konsequenz: Wollen Handwerksbetriebe Leistungen des Gerüstbauerhandwerks außerhalb der eigentlichen handwerklichen Tätigkeit anbieten und erbringen, müssen sie grundsätzlich mit
dem Gerüstbauerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sein.

Welche Gerüstbauerleistungen dürfen andere Handwerksgewerke auch mit der Änderung weiterhin ausführen und welche Ausnahmebewilligungen gibt es? Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) beantwortet diese und mehr Fragen in einem Leitfaden zur Änderung des Übergangsgesetzes. 

Gesundheitsschädliche Stoffe

Per- und polyfluorierte Stoffe (PFAS) sind gesundheitsschädlich und unter anderem in Feuerlöschern enthalten. Ab 2024 werden diese PFAS verboten. Alte Feuerlöscher müssen dann ersetzt werden   

Insolvenz

Ab dem 1. Januar 2024 gelten wieder die üblichen Vorgaben zu Insolvenzantragspflicht und Fortführungsprognose. Die Krisen-Sonderregeln laufen dann aus.

Inflationsausgleichsprämie 

Arbeitgeber, die das noch nicht getan haben, können allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine steuerfreie Prämie zahlen, um die finanziellen Belastungen angesichts der Inflation zumindest etwas abzufedern. Deadline ist der 31. Dezember 2024, bis dahin ist die Auszahlung der Inflationsprämie steuerfrei. Das steuer- und sozialabgabenfreie Extra zum Gehalt darf bis zu 3.000 Euro betragen. Der Spielraum ist groß. Die Prämie kann eine Einmalzahlung sein oder aber der Betrieb überweist Teilbeträge verteilt auf mehrere Monate. Arbeitnehmer erhalten die Prämie  brutto für netto und für Arbeitgeber fallen keine Lohnnebenkosten an, insbesondere kein Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung. 

Kalte Progression / Einkommensteuertarife

Um eine Steuererhöhung aufgrund der Inflation zu verhindern ( die sogenannte "kalte Progression"), wurden Ende 2022 die Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif angepasst. Davon sollen auch Selbstständige sowie Unternehmerinnen und Unternehmer profitieren. 

  • Der Einkommensteuertarif für die Jahre 2023 und 2024 wurde angepasst und die Effekte der kalten Progression werden im Verlauf des Einkommensteuertarifs ausgeglichen.  
  • Der Grundfreibetrag (steuerfreies Existenzminimum) stieg bereits 2023 auf 10.908 Euro und ab 2024 um weitere 696 Euro auf 11.604 Euro. Erst ab da beginnt die Besteuerung.
  • Der Kinderfreibetrag (einschließlich des Freibetrages für den Betreuung-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf) stieg ab 2023 auf 8.952 Euro und ab 2024 um weitere 360 Euro auf 9.312 Euro. 
  • Der sogenannte Spitzensteuersatz soll 2024 ab einem Jahreseinkommen von 66.761 Euro erhoben werden. 
  • Der Reichensteuersatz (greift er ab knapp 278.000 Euro) von 45 Prozent wurde nicht angepasst.
  • Die Freigrenze für den steuerlichen Solidaritätszuschlag liegt bei 18.130 Euro beziehungsweise 36.260 Euro bei Zusammenveranlagung. 
    Quelle: Bundesfinanzministerium

Kinderkrankengeld

Gesundheitsminister Karl Lauterbach möchte berufstätigte Eltern entlasten, die ein krankes Kind zuhause haben. Künftig soll der Arztbesuch für das Attest erst ab dem vierten Krankheitstag notwendig sein. Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Eltern beantragen es bei der Krankenkasse. Außerdem sollen Eltern 2024 und 2025 15 Tage statt wie vor der Pandemie zehn Arbeitstage pro Kind (bis zum zwölften Lebensjahr) Kinderkrankengeld beziehen können, Alleinerziehende 30 Arbeitstage statt wie bisher 20.  Der Bundesrat muss noch zustimmen. 

Krankenkassenbeitrag für Selbstständige

Freiwillig versicherte Selbstständige haben künftig mehr Zeit, ihre Steuerunterlagen bei ihrer Krankenkasse einzureichen. Der Gesetzgeber verpflichtet die Krankenkassen nun, die Einkommensnachweise ihrer Versicherten auch dann zu berücksichtigen, wenn die Frist von drei Jahren bereits verstrichen ist. Die Kassen müssen außerdem ihre Beiträge rückwirkend senken, wenn sie wegen fehlender Steuerunterlagen den Höchstsatz von monatlich 800 Euro verlangt hatten.

Krankenkassen-Zusatzbeitrag

Das Bundesgesundheitsministerium hat den durchschnittlichen Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung für 2024 um 0,1 Prozentpunkte auf 1,7 Prozent erhöht. Der neue Zusatzbeitrag ist so hoch wie noch nie. 

Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz

Ab dem 1. Januar 2024 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern. Mittelbar sind allerdings auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) betroffen, stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in seinem Informationsblatt klar. Denn das Gesetz verlangt von Großunternehmen, ihren unmittelbaren Zulieferern aufzugeben, dass auch diese die Vorgaben einhalten und "entlang der Lieferkette angemessen adressieren"

Maut: Handwerkerausnahme bei der LKW-Maut bleibt

Zum 1. Juli 2024 soll die Mautpflicht auf Autobahnen und Bundesstraßen auch schon für kleinere Transporter ab 3,5 Tonnen greifen. Bisher gilt sie ab 7,5 Tonnen. Das trifft etwa Transporter von Paketdiensten oder Tafeln, die Lebensmittelspenden fahren. Für das Handwerk und vergleichbare Branchen konnten Ausnahmeregelungen von der neuen Mautpflicht ab Mitte 2024 erreicht werden. Bereits ab Dezember 2023 wird allerdings die bestehende Maut ab 7,5 Tonnen deutlich angehoben.

Mobilitätszuschuss

Ab dem 1. April 2024 haben angehende Azubis Anspruch auf einen Mobilitätszuschuss, wenn ihr Ausbildungsplatz in einer weiter entfernten Region liegt. Finanziert werden zwei Familienheimfahrten pro Monat im ersten Ausbildungsjahr. Wie auch die Ausbildungsgarantie und das Qualifizierungsgeld ist diese Maßnahme Teil des "Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung".

sv.net wird ersetzt durch SV-Meldeportal

Sozialversicherungsträger sind verpflichtet, eine Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen zur Verfügung zu stellen. Seit 2001 wird dieser Pflicht mit dem Online-Angebot „sv.net“ von Seiten der Krankenkassen nachgekommen. SV.net wird von ca. 550.000 Arbeitgebern genutzt.

Vor dem Hintergrund stetig steigender Anforderungen an den Datenaustausch musste das digitale Verfahren zur Meldung an die Sozialversicherung grundlegend angepasst werden. Entsprechend wird das neue „SV Meldeportal“, das bereits seit 4. Oktober freigeschaltet ist, ab 29. Februar 2024 sv.net komplett ersetzen (s. auch Rundschreiben 42/23 vom 21. Juni 2023). Bis zu diesem Termin müssen sich alle aktiven Nutzer auf dem neuen Portal angemeldet haben. 

Handwerksbetriebe, die bisher sv.net nutzten, sollten sich daher beim SV Meldeportal anmelden. Auf dieser Seite können Sie mit der Registrierung beginnen. Allgemeine Informationen zum Meldeportal finden Sie hier

Die Nutzung des SV-Meldeportals ist in den Jahren 2023 und 2024 kostenfrei, sofern sich Ar-beitgeber bis zum 31.03.2024 als Nutzer registrieren. Erst ab 2025 ist die Nutzung des SV-Meldeportals grundsätzlich kostenpflichtig.

Mehrwertsteuer

Zum 1. Januar 2024 laufen aller Voraussicht nach die Steuererleichterungen aus, die seit der Pandemie vorübergehend für Speisen in der Gastronomie galten. Nach mehrfacher Verlängerung soll der Mehrwertsteuersatz ab Januar 2024 Medienberichten zufolge wieder von sieben auf 19 Prozent steigen. Betroffene Branchen wie die Gastronomie, das Bäckerhandwerk und Konditoren hatten sich stark für eine Verlängerung beziehungsweise Entfristung eingesetzt. 

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro. Zuletzt war der Mindestlohn am 1. Oktober 2022 von 10,45 Euro auf 12 Euro die Stunde erhöht worden.

Minijobs

Bisher mussten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Stunden von Minijobbern reduzieren, wenn der Mindestlohn angehoben wurde. Da der Mindestlohn und die Minijob-Verdienstgrenze seit Oktober 2022 aber miteinander verbunden sind, reduziert sich an der maximalen Arbeitszeit im Minijob ab dem 1. Januar 2024 trotz des höheren gesetzlichen Mindestlohns nichts. "Bei einem Mindestlohn von 12,41 Euro können Minijobberinnen und Minijobber also weiterhin etwa 43 Stunden monatlich arbeiten", so die Minijob-Zentrale.

Die Jahresverdienstgrenze liegt 2024 für Minijobber bei 6.456 Euro (monatlich 538 Euro statt bisher 520 Euro). Minijobber und Minijobberinnen können in einzelnen Monaten wegen eines schwankenden Lohns auch mal mehr als 538 Euro verdienen. "Im Durchschnitt darf der monatliche Verdienst aber nicht höher als 538 Euro sein. Nur dann liegt weiterhin ein Minijob vor."

Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) tritt in großen Teilen zum 1. Januar 2024 in Kraft. Einer der Schwerpunkte der Reform dreht sich um die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Diese wird zwar schon seit 20 Jahren in der Praxis und von der Rechtsprechung als rechtsfähige Personengesellschaft behandelt, die Gesetzeslage bildet dies bisher allerdings noch nicht so deutlich ab, wie es nun im MoPeG der Fall ist. Danach wird die GbR offiziell als Personengesellschaft anerkannt und es wird unter anderem eine rechtfähige und eine nicht rechtsfähige Gesellschaft bürgerlichen Rechts geben. Kaufmännische Personengesellschaften, wie im Handelsregister eingetragene Handels- oder Kleingewerbe oder auch Gesellschaften zur Vermögensverwaltung, werden weiterhin durch das Handelsgesetzbuch reguliert.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Pfand auf Milchgetränke

2024 gibt es Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff für Milch, Milchmischgetränke wie Kakao und alle anderen trinkbaren Milcherzeugnisse nur noch mit Pfand. Das gilt für Flaschen, die Platz für 0,1 bis bis zu drei Liter bieten. Sie haben dann auch das bekannte DPG-Pfandlogo.

Photovoltaik

Mit dem Solarpaket I will die Bundesregierung den Ausbau von Photovoltaik (PV) entbürokratisieren und beschleunigen. Der Gesetzesentwurf wurde Mitte August vom Bundeskabinett beschlossen, geplant ist ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2024.

Für sogenannte Balkonkraftwerke gibt es etwa einfachere Regeln. Diese gelten in Folge einer Gesetzesänderung für Geräte bis 800 Watt Leistung. In der Praxis dürfen jedoch erst steckerfertige PV-Anlagen mit mehr als den bisher geltenden 600 Watt Leistung genutzt werden, wenn auch die entsprechenden Elektronormen angepasst worden sind. Anmeldeformalitäten beim Marktstammdatenregister sollen vereinfacht werden und die Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen. Zusätzlich soll die Inbetriebnahme auch schon mit einem alten Stromzähler erfolgen können, auch wenn sich dieser potenziell rückwärts drehen könnte.  

Stecker-Solargeräte sollen zudem in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Rahmen des Miet- und Wohneigentumsrechts aufgenommen werden. Einzelne Mieter und Wohnungseigentümer haben dann gegenüber Hauseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaft Anspruch auf bauliche Veränderungen.

Ab Februar 2024 wird die Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen, die ab diesem Zeitpunkt in Betrieb genommen werden, leicht verringert: Von aktuell 8,2 Cent pro kWh um ein Prozent auf dann 8,11 Cent für Anlagen bis einschließlich zehn Kilowatt Peak (kWp). Die Vergütung wird für einen Zeitraum von 20 Jahren plus dem Jahr der Inbetriebnahme gewährt.

Programmabläufe für den Lohnsteuerabzug

Das Bundesfinanzministerium hat den Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2024 bekannt gemacht. Den Download zu den Programmabläufen gibt es beim Bundesfinanzministerium.

Qualifizierungsgeld

Mit dem Qualifizierungsgeld sollen ab dem 1. April 2024 vom Strukturwandel (etwa Digitalisierung) betroffene Unternehmen bei der Qualifizierung ihrer Fachkräfte unterstützt werden. Das Qualifizierungsgeld ist eine Entgeltersatzleistung, die von der Agentur für Arbeit an Beschäftigte in Weiterbildung geleistet werden soll. Dieses soll nach dem aktuellen Entwurf steuerfrei gestellt werden, jedoch dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Die Weiterbildungskosten, die beim Qualifizierungsgeld vom Arbeitgeber zu tragen sind, sollen ebenfalls steuerfrei gezahlt werden können. Quelle: ETL

Rechengrößen der Sozialversicherung 

Jahresentgeltgrenze

Die neuen Sozialversicherungs-Werte sollen zum 1. Januar 2024 in Kraft treten und haben Auswirkungen auf verschiedene Bereiche der Sozialversicherung. Eine der wesentlichen Änderungen betrifft die versicherungsrechtlich bedeutsame allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG). Beschäftigte, die mit ihrem Arbeitsentgelt sowohl im Vorjahr als auch im neuen Jahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, sind in der Krankenversicherung versicherungsfrei. Die Grenze wird ab dem 1. Januar 2024 69.300 Euro betragen.

Für Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der JAEG 2002 (40.500 Euro) versicherungsfrei und in einer privaten Krankenversicherung mit substitutiver Krankenversicherung versichert waren, gilt die besondere JAEG. Diese beträgt nächstes Jahr 62.100 Euro.

Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Betrag, bis zu dem vom sozialversicherungspflichtigen Entgelt Beiträge für die verschiedenen Bereiche der Sozialversicherung berechnet und abgeführt werden.

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und in der sozialen Pflegeversicherung wird bundesweit einheitlich sein. Im Jahr 2024 wird die BBG 5.175 Euro monatlich (62.100 Euro jährlich) betragen.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung wird im Jahr 2024 bei 7.550 Euro monatlich (90.600 Euro jährlich) in den alten Bundesländern und bei 7.450 Euro monatlich (89.400 Euro jährlich) in den neuen Bundesländern liegen.

Bezugsgröße in der Kranken- und Pflegeversicherung

Die monatliche Bezugsgröße in der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt ab dem Jahr 2024 im Rechtskreis West 3.535 Euro monatlich oder 42.420 Euro jährlich, im Rechtskreis Ost  3.465 Euro monatlich oder 41.580 Euro jährlich.

Das vorläufige Durchschnittsentgelt im Jahr 2024 wird 45.358 Euro betragen.

Die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 wurde am 11. Oktober 2023 vom Bundesarbeitsministerium erlassen, der Bundesrat muss ihr noch zustimmen. Die neuen Werte treten zum 1. Januar 2024 in Kraft. Quelle: Bundesregierung 

Sammelpostenabschreibung

Die Grenze für Wirtschaftsgüter, die in einen Sammelposten eingebracht werden können, soll laut dem geplanten "Wachstumschancengesetz" auf 5.000 Euro steigen. Die Abschreibungsdauer würde von fünf auf drei Jahre verkürzt.

Schornsteinfeger-Mindestlohn

Der Mindestlohn im Schornsteinfegerhandwerk steigt zum 1. Januar auf 14,50 Euro pro Stunde (aktuell 14,20 Euro). Das sieht der aktuell geltende Mindestlohntarifvertrag vor. Mehr Geld gibt es ab 2024 auch für Schornsteinfeger-Azubis. Die Ausbildungsvergütung steigt im ersten Lehrjahr auf 900 Euro (aktuell 760 Euro), im zweiten auf 1.000 Euro (aktuell 830 Euro) und im dritten Lehrjahr auf 1.100 Euro (aktuell 930 Euro

Sonderabschreibung für KMU

Kleine und mittelständische Unternehmen sollen nach Plänen der Bundesregierung 50 Prozent der Investitionskosten für bewegliche Wirtschaftsgüter abschreiben können, anstatt 20 Prozent. Das "Wachstumschancengesetz" muss allerdings noch den Bundesrat passieren. 

Spekulationsgewinne

Private Veräußerungsgewinne sollen bis zu 1.000 Euro steuerfrei werden, statt bisher 600 Euro. Das entsprechende Gesetz ist noch nicht verabschiedet. 

Steinmetze - Ausbildungsvergütung

Auszubildende im Steinmetzhandwerk erhalten ab 1. August 2024 mehr Geld. Dann steigen die Vergütungen für jedes Ausbildungsjahr um 35 Euro im Monat. Damit beträgt die Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr 925 Euro, im zweiten 1.025 Euro und im dritten Lehrjahr 1.175 Euro.

Steuererklärung

Wichtige Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen in 2024: Wird die Steuererklärung 2022 durch einen Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfeverein erstellt, muss diese spätestens am 31. Juli 2024 dem Finanzamt vorliegen. Für Selbstausfüller gilt bei der Abgabe der Steuererklärung 2023 die Frist 31. August 2024. Da dies ein Samstag ist, ist eine Fristverschiebung auf den 2. September 2024 wahrscheinlich.

Strompreispaket

Die Bundesregierung will Unternehmen mit besonders stromintensiver Produktion in den nächsten fünf Jahren massiv entlasten. Die Stromsteuer soll ab 2024 bis einschließlich 2028 stark gesenkt werden. Von dem neuen Strompreispaket soll nicht nur die Industrie, sondern auch das produzierende Gewerbe profitieren - also im Handwerk beispielsweise Bäckereien, Bauunternehmen, Tischler oder Metallbauer. Das Strompreispaket besteht aus zwei Teilen: Die Entlastung durch die Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte für das erste Halbjahr 2024 ist bereits beschlossen. Nun soll zudem die Stromsteuer von derzeit 1,537 Cent je Kilowattstunde auf 0,05 Cent je Kilowattstunde herabgesetzt werden - das ist der Mindestwert, den die Europäische Union zulässt. Darauf haben sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) geeinigt. Man geht von einer Entlastung in Höhe von 2,75 Milliarden Euro aus.

Telefonische Krankschreibung

Wer Symptome einer Erkältung oder eines grippalen Infektes zeigt, kann sich voraussichtlich ab dem 7. Dezember 2023 wieder telefonisch von seinem Arzt krankschreiben lassen.Während der Corona-Pandemie hat sich das Verfahren bewährt, nun soll es dauerhaft eingeführt werden. Damals war die telefonische Krankschreibung auf leichte Atemwegserkrankungen begrenzt. Zukünftig sollen alle Krankheitsbilder mit "absehbar nicht schwerem Verlauf" abgedeckt werden. Allerdings müssen die Patientinnen und Patienten den Arztpraxen bekannt sein. 

Tierhaltungskennzeichnung: Neue Pflicht zunächst für Schweinefleisch

Diese Änderung kommt ab Februar 2024 ausnahmslos auch auf alle Fleischereien zu, die hauptsächlich unverpacktes Fleisch verkaufen: die neue Herkunftskennzeichnung. Sie muss nicht nur auf Verpackungen gedruckt, sondern auch in Fleischtheken sichtbar sein. Die Herkunftskennzeichnung gilt für frisches, gekühltes und gefrorenes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch und genauso für Hackfleisch. Ausgenommen bleiben bisher vorverpackte Fleisch- und Wurstwaren. Für unverarbeitetes Rindfleisch gibt es bereits seit der BSE-Krise eine Herkunftskennzeichnung mit eigenen Vorgaben. 

Transparenzregister

Ab dem 1. Januar 2024 müssen alle wirtschaftlich Berechtigten der Unternehmen in das Transparenzregister eingetragen sein. Die letzten Übergangsfristen für Personengesellschaften, etwa für die Kommanditgesellschaften oder für Stiftungen, laufen aus. Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) mussten sich bisher noch nicht registrieren lassen. Aber ab 2024 gilt auch für GbRs, die in das neue Gesellschaftsregister eingetragen werden, eine Mitteilungspflicht.

Umsatzgrenze bei der Ist-Besteuerung

Unternehmen mit Umsätzen bis 800.000 Euro können künftig beantragen, die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten statt nach vereinbarten Entgelten zu berechnen. Aktuell liegt die Umsatzgrenze bei 600.000 Euro. So sieht es jedenfalls das geplante "Wachstumschancengesetz" vor. 

Umsatzsteuervoranmeldung

Der Schwellenwert zur Befreiung von der Abgabe von vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen soll laut "Wachstumschancengesetz" von 1.000 Euro auf 2.000 Euro steigen. 

Verlustvortrag

Die Prozentgrenze bei der Verrechnung des Verlustvortrages könnte laut dem geplanten "Wachstumschancengesetz" von derzeit 60 Prozent temporär auf 75 Prozent angehoben werden. 

Verpflegungspauschalen bei Dienstreisen

Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen bei Dienstreisen sollen angehoben werden, von 28 auf 30 Euro für mehrtägige Reisen und auf 15 Euro (statt 14) für An- oder Abreisetage sowie Tage mit über achtstündiger Abwesenheit von der Wohnung oder ersten Tätigkeitsstätte. Das ist Teil des geplanten "Wachstumschancengesetzes", also noch in der Schwebe.

Weiterbildungsförderung

Die Reform der Weiterbildungsförderung mit dem Qualifizierungsgeld tritt zum 1. April 2024 in Kraft, die Regelungen zur außerbetrieblichen Berufsausbildung zum 1. August 2024.