Beiträge, die nach der im Beitragsbescheid benannten Zahlungsfrist nicht beglichen sind, werden angemahnt. Erfolgt auch danach keine Zahlung, wird über das Landesamt für Finanzen die Vollstreckung eingeleitet. Wichtiger Hinweis: Die im Falle von Mahnung und Vollstreckung anfallenden zusätzlichen Kosten sind vom Beitragsschuldner zu tragen.Was passiert, wenn der Beitrag nicht gezahlt wird?

Beiträge, die nach der im Beitragsbescheid benannten Zahlungsfrist nicht beglichen sind, werden angemahnt. Erfolgt auch danach keine Zahlung, wird über das Landesamt für Finanzen die Vollstreckung eingeleitet.

Wichtiger Hinweis: Die im Falle von Mahnung und Vollstreckung anfallenden zusätzlichen Kosten sind vom Beitragsschuldner zu tragen.