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MV-InvestitionsgipfelWas steckt für das Handwerk drin?

Am 15. Juli haben sich Landesregierung, Kommunen, Wirtschaft und Gewerkschaften auf den MV-Plan 2035 verständigt. Der Plan enthält Eckpunkte und Planzahlen, wie die für Länder und Kommunen vorgesehenen Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt werden sollen. Die beiden Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern waren auf dem Gipfel vertreten und haben sich für die Interessen der Handwerksbetriebe im Land eingesetzt.

Mecklenburg-Vorpommern erhält im Rahmen des Investitionspakets des Bundes rund 1,92 Milliarden Euro für kommunale und landeseigene Projekte. Diese Mittel sollen bis 2035 in Bereiche fließen, die direkt auch das Handwerk betreffen: Schul- und Kitabau, Feuerwehrgerätehäuser, Polizei- und Krankenhausinfrastruktur, Digitalisierung, Mobilität und Klimaschutz.

Chancen für das Handwerk ergeben sich in folgenden Bereichen:

Bauen & Sanieren:

  • Neubau und Sanierung von Schulen, Kitas, Turnhallen
  • Ausbau und Modernisierung von Feuerwachen, Polizeigebäuden, Krankenhäusern
  • kommunaler und landesweiter Straßenbau, Radwege, ÖPNV-Infrastruktur

Energie & Klimaschutz:

  • Investitionen in Geothermie, Wasserstofftechnik und kommunale Wärmeplanung
  • Energetische Sanierungen kommunaler Gebäude
  • Ausbau klimafreundlicher Infrastruktur (z. B. Ladeinfrastruktur, Dämmung, Solar)

Bildung & Nachwuchs:

  • Stärkung der beruflichen Schulen und Bildungszentren des Handwerks durch Investitionen bis 2037
  • Chance zur Mitwirkung an der Ausstattung von Werkstätten und Internaten

Die Vertreter der Handwerkskammern haben deutlich gemacht, dass aus ihrer Sicht mit den zusätzlichen Mitteln in erster Linie zusätzliche Infrastrukturprojekte finanziert werden sollten, vor allem im Wohnungsbau. Dieser braucht dringend neue Impulse und Unterstützung. Das fehlende Wohnungsangebot behindert auch den dringend notwendigen Zuzug von Fachkräften nach MV.

Darüber hinaus sollten mit den Geldern Investitionen in die bauliche Infrastruktur von Schulen, Berufsschulen, Internaten sowie handwerklichen Bildungszentren angeschoben werden.

Mit Blick auf die Vergabe von Aufträgen haben sich die Kammern für eine Flexibilisierung des Bauplanungs- und Verwaltungsverfahrensrechts eingesetzt. Sie plädierten dabei zum Schutz des handwerklichen Mittelstands im Land für eine Vergabe in Teil- und Fachlosen und eine Anpassung der Wertgrenzen bei Baumaßnahmen. Kleine und mittlere Betriebe dürften nicht außen vor bleiben, weil sie zu große Lose nicht stemmen können. Vermieden werden müssten lange Verfahren und überregionale Anbieter, die heimische Betriebe verdrängen. Wenn die zusätzlichen Mittel wirken sollten, müsse das Handwerk im Land davon profitieren.