
Öffentliche AufträgeWas Unternehmen in M-V beachten sollten
Öffentliche Aufträge bieten attraktive Marktchancen, erfordern aber auch rechtliche und organisatorische Vorbereitung. In Mecklenburg-Vorpommern gelten seit Mai 2025 neue Vorgaben, die insbesondere die Einhaltung arbeitsrechtlicher Standards betreffen. Gleichzeitig eröffnen digitale Verzeichnisse wie das DTVP-Bieterverzeichnis in Verbindung mit der Auftragsberatungsstelle MV neue Möglichkeiten zur Sichtbarkeit und Positionierung im Vergabeverfahren.
Verbindliche Mindestarbeitsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen
Mit der Verordnung über Mindestarbeitsbedingungen (MinArbV M-V) konkretisiert das Land Mecklenburg-Vorpommern das Tariftreue- und Vergabegesetz. Die Verordnung ist seit dem 30. Mai 2025 in Kraft und gilt für alle öffentlichen Aufträge im Land. Wesentliche Inhalte sind:
- Ein verbindlicher vergaberechtlicher Mindestlohn in Höhe von 13,98 Euro brutto pro Stunde.
- Die verpflichtende Anwendung repräsentativer Tarifverträge in bestimmten Branchen (z. B. Baugewerbe, Gebäudereinigung, Metall- und Elektroindustrie, Sicherheitsdienste, IT-Dienstleistungen, Umweltschutz).
- Klare Vorgaben zur Eingruppierung, Sonderzahlungen und Teilzeitregelungen.
- Dokumentations- und Nachweispflichten zur Einhaltung der Vorgaben.
Die Verordnung gilt für neue Vergabeverfahren. Laufende Verfahren bleiben unberührt. Eine Missachtung der Regelungen kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Digitale Vorqualifizierung: Mehr Sichtbarkeit, strukturierte Vergabe
Neben den rechtlichen Anforderungen gewinnen auch digitale Lösungen im Vergabeverfahren an Bedeutung. Das DTVP-Bieterverzeichnis bietet ein zentrales, deutschlandweit nutzbares Unternehmensverzeichnis mit über 1,8 Millionen Einträgen. Öffentliche Auftraggeber können dort über detaillierte Filter geeignete Anbieter recherchieren und Merklisten für Verfahren anlegen.
Unternehmen können ihren Eintrag um Nachweise und Leistungsprofile erweitern, um ihre Auffindbarkeit und Aussagekraft zu erhöhen. Die Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern (www.abst-mv.de) bietet in diesem Zusammenhang eine qualitätssichernde Vorprüfung der Eignungsnachweise an (z. B. Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit). Diese sogenannte Vorqualifizierung ersetzt keine formale Eignungsprüfung, dient aber als Orientierung für Auftraggeber.
Ein weiterer Vorteil für Unternehmen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern: Die Anbindung an das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV MV) erfolgt automatisch – eine doppelte Sichtbarkeit ohne Mehraufwand.
Weitere Informationen und Kontakt: www.abst-mv.de