ElektromobilitätWas wird aktuell gefördert?

Das Handwerk setzt zunehmend auf Elektromobilität. Geopolitische Krisen wie der Iran-Konflikt haben die Energiepreise in die Höhe schnellen lassen und zeigen Abhängigkeiten auf. Um sich von fossilen Energieträgern unabhängig zu machen, rücken Erneuerbare Energien in den Vordergrund. Das Thema E-Mobilität gewinnt unter anderem auch bei Handwerksunternehmen immer mehr an Bedeutung. Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Entwicklung Ladeinfrastruktur

Großer Bedarf an Ladeinfrastruktur besteht auf Parkplätzen von Mehrfamilienhäusern. Hier soll das Förderprogramm Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern Wirkung entfalten. In dem Förderprogramm werden in drei Aufrufen Wohnungseigentümergemeinschaften, kleine und mittlere Unternehmen, Privateigentümer von Wohnungen und große Wohnungsbaugesellschaften beim Aufbau von Ladeinfrastruktur mit einer Leistung von maximal 22 kW pro Ladepunkt unterstützt. Antragsteller erhalten einen Zuschuss für die Vorverkabelung eines Stellplatzes von 1.300 Euro, für einen Stellplatz mit Ladesäule 1.500 Euro oder 2.000 Euro, wenn an dem Ladepunkt bidirektionales Laden technisch möglich ist. Alle nötigen Informationen gibt es auf der Website https://www.laden-im-mehrparteienhaus.de.

Das Bundesministerium für Verkehr fördert zusätzlich den Aufbau von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge der Klassen N2 und N3, also ab einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen.

Kleine und mittlere Unternehmen können in einem ersten Aufruf A einen Zuschuss für nicht öffentlich zugängliche Schnellladepunkte mit je mindestens 50 kW Ladeleistung in Höhe von 500 €/kW beantragen.

Der Aufruf B richtet sich an alle Unternehmen. Hier legt der Antragsteller die Förderhöhe bis zu einer maximalen Intensität von 500 Euro/kW in einem wettbewerblichen Verfahren selbst fest.

Gleiches gilt beim Aufruf C, mit dem öffentlich zugängliche Ladepunkte mit einer Mindestladeleistung von 100 kW gefördert werden können. Hier wird der Antrag jedoch nach zusätzlichen wettbewerblichen Kriterien bewertet. Die Antragstellung kann nur innerhalb kurzer Zeiträume erfolgen. Für die Aufrufe B und C gilt eine Antragsfrist lediglich bis zum 7.7.2026, für die kleinen und mittleren Unternehmen bis zum 30.9.2026.

Wer sich zu diesem Programm informieren möchte, findet weitere Angaben auf der Website www.ptj.de/foerdermoeglichkeiten/lis-e-lkw.

Steuerliche Vorteile

Mit dem steuerlichen Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland können zudem die Anschaffungskosten von neu angeschafften Elektrofahrzeugen (PKW) zu 75% im Anschaffungsjahr gesondert steuerlich abgeschrieben werden. Detailliertere Informationen hierzu erhalten Handwerker von ihrem Steuerberater.

Zudem lohnt es sich, die aktuellen Fördermöglichkeiten im Blick zu behalten. Weitere Förderungen sind geplant. Informationen dazu können bei der Fördermittelberatung des Leea M-V e.V. erfragt werden.

Kontakt:

Stefanie Beitz
Landeszentrum für erneuerbare Energien Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Tel.: 0 3981 4490 106
Mobil: 0160 7180231
E-Mail: beitz@leea-mv.de