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Ein Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung fördert leistungswillige Junghandwerkerinnen und Junghandwerker sowie junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung. Auch durch den begründeten Vorschlag eines Betriebes oder der Berufsschule ist eine Förderung möglich.Weiterbildungsstipendium: Auch auf Vorschlag des Betriebs möglich

Die Handwerkskammer Schwerin führt das Programm "Weiterbildungsstipendium" (Begabtenförderung Berufliche Bildung für Junghandwerkerinnen und Junghandwerker) im Kammerbezirk als zuständige Stelle durch. Sie übernimmt die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten, ihre Beratung und Förderung im Einzelfall. Sie entscheidet nach den Maßgaben der Förderrichtlinien über die Förderfähigkeit von Weiterbildungsmaßnahmen, berechnet die förderfähigen Maßnahmekosten und zahlt den Förderbetrag aus.

Interessierte und leistungswillige Junghandwerkerinnen und Junghandwerker, die sich durch Teilnahme an Bildungsmaßnahmen beruflich und persönlich weiter qualifizieren, sollen mit finanziellen Zuwendungen unterstützt werden. Junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung werden aus Mitteln für das Weiterbildungsstipendium durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (BMBF) gefördert.

Voraussetzungen:

  • das Ergebnis der Gesellen-/Abschlussprüfung muss besser als "gut" (mindestens 87 Punkte, je Prüfungsteil) sein oder
  • erfolgreiche Teilnahme am praktischen Leistungswettbewerb der Handwerksjugend (Bundes-/Landessieger) oder
  • durch begründeten Vorschlag eines Betriebes oder der Berufsbildenden Schule. 

Wichtig ist, dass zum Zeitpunkt der Aufnahme das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten (Ausnahmen möglich) wurde und der Kandidat kein Schüler oder Student ist. Der Förderzeitraum beträgt drei Jahre (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre).

Die Aufnahme in das Förderprogramm ermöglicht die berufsbegleitende Teilnahme an:

  • anspruchsvollen Bildungsmaßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen
  • beruflicher Aufstiegsfortbildung (Meistervorbereitungslehrgang)
  • anspruchsvollen Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen

Finanzielle Zuwendungen gibt es für:

  • Teilnahmekosten/Gebühren
  • Fahrtkosten
  • Aufenthaltskosten (Tagegeld/Übernachtungsgeld)
  • Arbeitsmittel
  • IT-Bonus
  • Prüfungskosten

Die Aufnahme in die Begabtenförderung erfolgt gemäß den Richtlinien des BMBF in der Regel zu Beginn eines Kalenderjahres. Die Förderung erstreckt sich über 3 Jahre (Aufnahmejahr + 2 weitere Jahre). Die Fördersumme beträgt 2.700,- € pro Jahr und kann in Ausnahmefällen überschritten werden. Die Höchstfördersumme pro Stipendiat beträgt in drei Förderjahren 8.100,- €. Für jede Maßnahme fällt ein Eigenanteil in Höhe von 10 % der Maßnahmekosten an, der maximale Eigenanteil pro Jahr beträgt 180,00 €. Die Stipendiatenplätze sind begrenzt. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.

Ansprechparterin in der Handwerkskammer Schwerin:

Ilka Wodke

Mitarbeiterin Lehrlingsrolle, Weiterbildungsstipendium, Anerkennungs- und Validierungsverfahren

Tel. 0385 7417 - 1303

i.wodke--at--hwk-schwerin.de