Hier erhalten Sie weitere Informationen, insbesondere zu rechtlichen Fragestellungen rund um die Corona-PandemieWeitere Informationen für Handwerksbetriebe

Es ist nicht auszuschließen, dass es infolge einer zunehmenden Verbreitung des Virus auch bei Handwerksbetrieben und ihren Lieferanten sowohl zu vorübergehenden Betriebsschließungen als auch zu Materialengpässen kommen kann.

In diesen Fällen ist zu erwarten, dass vertragliche Verpflichtungen nicht wie vereinbart erbracht werden können. Insbesondere kann es zu Verzögerungen und damit zivilrechtlich zum Verzug kommen. In dieser Situation steht die Frage im Raum, welche Ansprüche Handwerksbetriebe gegenüber ihren Lieferanten und welche Pflichten Handwerker gegenüber ihren Kunden haben?

Der ZDH hat die möglichen zivilrechtlichen Folgen kompakt zusammengestellt. Diese Broschüre steht am Seitenende zum Download zur Verfügung.

Ansprechpartner für Fragen und weitere Informationen:

Steffen Rötz

Abteilungsleiter Recht

Tel. 0385 7417 - 139

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