Kalenderblatt Juli

Regelungen und GesetzeWichtige Änderungen im Juli

Kurzarbeitergeld: Zurück zu den alten Regeln

Aufgrund der Corona-Pandemie und der daraus resultierenden schwierigen wirtschaftlichen Lage für viele Betriebe wurde der Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtert. Ende Juni aber laufen die vereinfachten Regelungen aus. Dies kündigte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil an. Damit gelten ab 1. Juli wieder die früheren Regelungen von vor der Pandemie: Das heißt, bei mindestens einem Drittel der Beschäftigten muss im Monat jeweils ein Entgeltausfall von mehr als zehn Prozent vorliegen. Und um Kurzarbeit zu vermeiden, müssen dann sowohl bei erstmaligem als auch bei weiterhin bestehenden Arbeitsausfällen wieder Minusstunden eingebracht werden, wenn dies im Rahmen der Arbeitszeitvereinbarungen zulässig ist, so die Bundesagentur für Arbeit. 

Beitrag zur Pflegeversicherung steigt

Die Bundesregierung hat eine Reform der Pflegeversicherung beschlossen. Eine erste Änderung tritt zum 1. Juli in Kraft: Dann steigt der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,35 Prozentpunkte auf 4,0 Prozent (Arbeitnehmeranteil: 2,3 Prozent). Eltern zahlen weniger. Dabei gilt: Je mehr Kinder, desto niedriger ist auch der Beitragssatz. Der Anteil für Arbeitgeber beträgt immer 1,7 Prozent (vorher: 1,525).

Diese Beitragssätze zur Pflegeversicherung gelten ab 1. Juli 2023:

Mitglieder ohne Kinder                    = 4,00 Prozent (Arbeitnehmer-Anteil: 2,3 Prozent)
Mitglieder mit 1 Kind                       = 3,40 Prozent (lebenslang) (Arbeitnehmer-Anteil: 1,7 Prozent)
Mitglieder mit 2 Kindern                  = 3,15 Prozent (Arbeitnehmer-Anteil: 1,45 Prozent)
Mitglieder mit 3 Kindern                  = 2,90 Prozent (Arbeitnehmer-Anteil: 1,2 Prozent)
Mitglieder mit 4 Kindern                  = 2,65 Prozent (Arbeitnehmer-Anteil 0,95 Prozent)
Mitglieder mit 5 und mehr Kindern  = 2,40 Prozent (Arbeitnehmer-Anteil 0,7 Prozent)
Arbeitgeberanteil                           = 1,7 Prozent

Die Abschläge gelten, solange alle jeweils zu berücksichtigenden Kinder unter 25 Jahre alt sind. Quelle: Bundesgesundheitsministerium

Höhere Pfändungsfreigrenze

Seit der letzten Anpassung im Juli 2022 beträgt die Pfändungsfreigrenze 1.330,16 Euro pro Person an unpfändbarem Arbeitseinkommen. Zum 1. Juli 2023 steigt sie um über 70 Euro, also auf einen unpfändbaren Betrag von 1.402,28 Euro. Dieser gilt allerdings für Schuldner ohne Unterhaltspflichten. Die neuen Werte, die seit der Reform durch das Bundesministerium der Justiz inzwischen jährlich angepasst werden müssen, gelten ab dem 1. Juli 2023 bis Ende Juni 2024.

Hinweisgeber-Schutzgesetz tritt in Kraft

Verstöße, zum Beispiel gegen Compliance-Regeln in Unternehmen, können aufgedeckt werden, wenn einzelne Personen Hinweise darauf weitergegeben oder diese öffentlich machen. Um die sogenannten Whistleblower vor Abmahnungen oder Kündigungen zu schützen, hat der Europäische Gesetzgeber die Whistleblower-Richtlinie geschaffen. In Deutschland wird sie durch das Hinweisgeberschutzgesetz in die nationale Gesetzgebung übernommen.

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt - zunächst für Betriebe mit mehr als 250 Mitarbeitern - am 2. Juli 2023 in Kraft.

Ab dem 17. Dezember 2023 gilt die Richtlinie dann auch für Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitenden in die Verantwortung. Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen dazu, interne Meldestellen zu schaffen, über die die Whistleblower Missstände melden können. 

Ziel des Gesetzes ist es, Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Betätigung Rechtsverstöße melden, vor Repressalien zu schützen. Durch die Regelungen sollen Beschäftigungsgeber zur Errichtung von Compliance-Strukturen angehalten werden. Das Gesetz enthält besondere Bestimmungen zum Schutz von Hinweisgebern, die weit über bisher bestehende Regelungen hinausgehen. Zudem ist für Beschäftigungsgeber ab einer bestimmten Größe die Schaffung interner Meldestellen vorgesehen.

In einem Leitfaden des ZDH werden zunächst allgemeine Begrifflichkeiten erklärt und die neuen Schutzbestimmungen für Hinweisgeber skizziert. Daran schließt eine Darstellung der Vorgaben für Beschäftigungsgeber zur Errichtung interner Meldestellen an. Unter III. finden sich Checklisten zur Einrichtung einer internen Meldestelle und zur Durchführung eines Meldeverfahrens nach dem HinSchG.

Der ZDH-Leitfaden kann hier heruntergeladen werden.