Unternehmen, für die aufgrund einer gemischt-gewerblichen Struktur Beiträge sowohl an die Industrie- und Handelskammer als auch an die Handwerkskammer anfallen, können abgegrenzt werden. Nach einem zwischen beiden Kammern vereinbarten Teilungsverhältnis erfolgt dann die Veranlagung jeweils mit dem Grundbeitrag und dem nach dem Abgrenzungsverhältnis ermittelten variablen Zusatzbeitrag.Wie berechnet sich der Beitrag für "Mischbetriebe"?
Unternehmen, für die aufgrund einer gemischt-gewerblichen Struktur Beiträge sowohl an die Industrie- und Handelskammer als auch an die Handwerkskammer anfallen, können abgegrenzt werden. Nach einem zwischen beiden Kammern vereinbarten Teilungsverhältnis erfolgt dann die Veranlagung jeweils mit dem Grundbeitrag und dem nach dem Abgrenzungsverhältnis ermittelten variablen Zusatzbeitrag.