Das Recht zur Beitragserhebung ergibt sich aus § 113 der Handwerksordnung und beruht somit auf einer gesetzlichen Grundlage.Wie ist die Beitragszahlung geregelt?

Das Recht zur Beitragserhebung ergibt sich aus § 113 der Handwerksordnung und beruht somit auf einer gesetzlichen Grundlage. Die die nähere Ausgestaltung der Beitragszahlung in der Handwerkskammer Schwerin ergibt sich aus der Beitragsordnung und der jeweils jahresaktuellen Beitragsfestsetzung. Diese Rechtsgrundlagen finden Sie hier:

Beitragsordnung (96kB)

Beitragsfestsetzung 2021 (112kB)