Wissen schützt vor Strafe

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Geldwäsche
M. Schuppich - Fotolia
Geldwäsche

Neue Praxisseminare zum Geldwäschegesetz im Bildungs- und Technologiezentrum Schwerin.Wissen schützt vor Strafe

Im Bildungs- und Technologiezentrum Schwerin werden jetzt auch Praxisseminare zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen aus dem Geldwäschegesetz (GwG) in der betrieblichen Praxis angeboten. Unter dem Vorgang der Geldwäsche wird die Verschleierung der wahren Herkunft von illegal erzielten Einnahmen verstanden, die im Sinne der „Wäsche“ in den legalen Wirtschafts- und Finanzkreislauf eingeführt werden. Verpflichtet zur Einhaltung des GwG sind unter anderem Personen, die gewerblich mit Gütern handeln. Güterhändler im Sinne des GwG sind auch viele Handwerksunternehmen, insbesondere wenn sie in hohen Summen Bargeldbeträge annehmen. Dies trifft häufig z. B. bei KFZ-Händlern beim Weiterverkauf eines PKW zu.

 Auf Landesebene ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit die zuständige Aufsichtsbehörde für die Durchführung der Geldwäscheprävention im Nichtfinanzsektor. Es prüft die Einhaltung der Sorgfaltspflichten und internen Sicherungsmaßnahmen der verpflichteten Unternehmen. Die Anforderungen zur Geldwäscheprävention  wie auch die Kontrollen zur Umsetzung der Vorschriften des GWG durch die Aufsichtsbehörde nehmen zu. Verstöße können für den Unternehmer Straf-, Bußgeld- und Haftungstatbestände darstellen.

Das Praxisseminar im Bildungs- und Technologiezentrum Schwerin bereitet Unternehmer gezielt auf diese Anforderungen vor. Das erste Seminar, das inklusive Abschlusstest sechs Stunden umfasst, findet am 30. November 2016 von 14.00 bis 20.00 Uhr statt. Weitere Termine sind unter www.btz-schwerin.de zu finden. Information und Anmeldung: Diana Warnk, Tel. 0385 6435-147, d.warnk@hwk-schwerin.de.