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Der Koalitionsausschuss hat sich am 23. März auf ein Maßnahmepaket zum Umgang mit den hohen Energiekosten geeinigt. Das Paket lässt aus Sicht des ZDH und der Handwerkskammer gerade für Arbeitgeber noch viele Fragen offen.ZDH und Handwerkskammer zur Energiepreispauschale

ZDH aktuell: Stichwort Energiepreispauschale

In einer Nachtsitzung hat sich der Koalitionsausschuss am 23. März auf ein Maßnahmepaket zum Umgang mit den hohen Energiekosten geeinigt. Darin enthalten ist auch eine Energiepreispauschale von einmalig 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuerklassen 1 bis 5), die als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt werden soll. Selbständige sollen einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung erhalten.

Die Idee, Bürger wegen der deutlich gestiegenen Energiepreise zu entlasten, ist richtig. Dass dieser Zuschuss der progressiven Einkommensteuer unterliegen soll, ist verteilungspolitsch durchaus nachvollziehbar; Geringverdiener profitieren über eine geringe Besteuerung mehr als die Bezieher höherer Einkommen.

Was sich zunächst nach einer einfach umzusetzenden Maßnahme anhört, könnte sich bei genauerer Betrachtung gerade für die Arbeitgeber aber als aufwendige und teure „Hand- und Spanndienste“ für den Staat herausstellen.

Bisher sind die Details ungeklärt. Daher fragen sich viele Unternehmer zu Recht, wie sie die Pauschale, die sie an ihre Arbeitnehmer auszahlen sollen, vom Staat erstattet bekommen – und vor allem wann? Denn eins ist klar: Keinesfalls darf es dazu kommen, dass die Arbeitgeber den Betrag vorfinanzieren müssen – zu angespannt ist bei vielen die Liquidität schon jetzt durch die wirtschaftlichen Folgen von Corona und des Krieges in der Ukraine. Wichtig ist neben den zuvor genannten Kernforderungen eine bürokratiearme und rechtssichere Umsetzung, damit es in Gänze zu einer Entlastung bei allen Betroffenen kommt. Und ebenfalls ganz wichtig: Der Zuschuss darf keinesfalls der Sozialversicherung unterliegen. Denn sonst würden zusätzlich die Arbeitgeberanteile hierauf fällig, was die Betriebe zusätzlich belasten würde.

Der ZDH hat gegenüber den Entscheidungsträgern in Verwaltung und Politik zahlreiche klärungsbedürftige Fragen adressiert und konstruktive Lösungsvorschläge unterbreitet. Der ZDH will daher im weiteren Gesetzgebungsverfahren unser Augenmerk darauflegen, dass im Ergebnis das begrüßenswerte Ziel des Gesetzgebers auch tatsächlich in der Breite erreicht wird. Bei aller Solidarität, die in diesen Zeiten notwendiger denn je ist: Stabile Betriebe sichern Arbeitsplätze und sind ein wesentlicher Baustein, dass Deutschland in diesen außergewöhnlichen Zeiten seine Stärke nicht verliert.

Auch die Handwerkskammer Schwerin hat das Paket kritisch kommentiert:

Das im Bund beschlossene Entlastungspaket zur Abmilderung der Härten aus der Energiepreisentwicklung hat auch bei der Handwerkskammer Schwerin zu öffentlich geäußerter Kritik geführt. „Wir begrüßen, dass etwas getan wird, aber für die vielen kleinen und mittleren Betriebe des Handwerks, die auf Mobilität angewiesen sind, bilden die 14 Cent weniger auf den Diesel eine unzureichende Maßnahme. Wenn Benzin um 30 Cent günstiger werden kann, warum nicht auch der Diesel?“ hat Uwe Lange, Präsident der Handwerkskammer Schwerin gefragt.

Zudem befürchtet der Kammerpräsident mit Blick auf die Energiepauschale von 300 Euro brutto für einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige erneuten bürokratischen Mehraufwand für die Betriebe, da die Arbeitgeber die Pauschale mit dem Lohn auszahlen sollen.

Vielmehr, so Lange, müssten jetzt die Verbrauchssteuern bei Strom und Gas auf die europäisch zulässigen Mindestsätze gesenkt und die CO2-Abgabe befristet ausgesetzt werden. Bei öffentlichen Aufträgen müssten Preisgleitklauseln umfänglich genutzt werden, um bestehende Aufträge preislich anpassen zu können. Besonders betroffenen energieintensiven Betrieben müssten zudem zielgenaue direkte Hilfen gewährt werden, um Insolvenzen vorzubeugen. Dies müsse auch für produzierende Unternehmen gelten, die für das Handwerk wichtiges Material wie Stahl erzeugen, da bereits massive Störungen in den Lieferketten zu verzeichnen seien.

An die Landesregierung hat Lange appelliert, die Einrichtung von Härtefallfonds für akut gefährdete Betriebe zu forcieren.