Zinssenkung für klimafreundlichen Neubau
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KfW-FörderkonditionenZinssenkung für klimafreundlichen Neubau
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und die KfW haben die Konditionen für die Neubauförderung im Programm „Klimafreundlicher Neubau“ verbessert. Der Kreditzins für die im Rahmen dieses Programms befristet wiederaufgenommene Förderung des „Effizienzhaus 55“-Standards ist auf einen Signalzinssatz von ab 1% effektiver Jahreszins (bei zehn Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung) gesunken.
Private und gewerbliche Investoren können die aus Mitteln des Bundes verbilligten KfW-Darlehen seit dem 2. März 2026 zu den neuen Konditionen über ihre Hausbank bei der KfW beantragen.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Effizienzhaus 55-Förderung ist, dass die Bauprojekte bereits geplant sind und eine Baugenehmigung vorliegt.
Eine Zinssenkung zum 2. März 2026 gab es auch bei der Förderung des „Effizienzhauses 40“ im Rahmen des Programms „Klimafreundlicher Neubau“ (0,6% effektiver Jahreszins. bei zehn Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung). Die Darlehenszinsen werden aus Mitteln des Bundes verbilligt.
Auch für kommunale Gebietskörperschaften gibt es seit dem 2. März 2026 bessere Förderkonditionen für klimafreundliche Neubauvorhaben: Die Höhe der Zuschüsse wurde angehoben. Neben Wohngebäuden ist auch der klimafreundliche Neubau von Nichtwohngebäuden förderfähig.
Die Förderung ist abhängig von der Verfügbarkeit von Bundesmitteln, die die KfW zur Zinsverbilligung der Förderkredite bzw. für Zuschüsse einsetzt. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Die detaillierten Produktbedingungen und tagesaktuellen Zinskonditionen sind abrufbar unter www.kfw.de/297 sowie www.kfw.de/498