
FördermittelZuschüsse für Investitionen
Das Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern hat für Kleinstunternehmen im ländlichen Raum ein interessantes Förderprogramm im Portfolio.
Gewerbliche Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern sowie einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. Euro, die im ländlichen Raum angesiedelt sind, können sich Investitionen in das Sachanlagevermögen fördern lassen.
Dabei handelt es sich um Zuwendungen für die Existenzgründung bzw. für die Unternehmensnachfolge oder die Entwicklung von Kleinstunternehmen, wobei ein Zuschuss in Höhe von bis zu 30 Prozent bei Unternehmensentwicklungen und in Höhe von bis zu 35 Prozent bei Existenzgründungen bzw. Unternehmensnachfolgen auf die Nettoinvestitionssumme möglich ist. Der Höchstzuschuss beträgt 200.000 €.
Dieser Fördertopf wird vom Landwirtschaftsministerium M-V verwaltet. Die Bewilligungsbehörde ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.
Für alle Anträge gilt eine Mindestinvestitionssumme von 10.000 Euro netto. Die Förderbindung gilt allerdings nur noch für das Jahr 2024, dann läuft die derzeitig gültige Richtlinie aus. Die Förderung soll jedoch ab 2025 weitergeführt werden. Eine Richtlinie für die neue EU-Förderperiode ist bereits in Arbeit.
Wer also in diesem Jahr noch Investitionen plant, sollte Kontakt zu den betriebswirtschaftlichen Beratern der Handwerkskammer aufnehmen. Gemeinsam mit dem Betrieb wird dann zunächst die Förderfähigkeit geprüft.
Ansprechpartner in der Handwerkskammer:
Betriebswirtschaftliche Beraterin
Tel. 0385 7417 - 1402
Mobil 0170 9833236
Betriebswirtschaftlicher Berater
Tel. 0385 7417 - 1401
Mobil 0170 9834016