Angebotsnummer 80015567-0
Die Grundlage ist der Rahmenstoffplan des Deutschen Industrie- und Handelskammertages mit folgenden Fachgebieten:
1. Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen
2. Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten
3. Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen
4. Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen
5. Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden
6. Ein internes Kontrollsystem sicherstellen
7. Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen
8. Ausbildereignung (Befreiung vom schriftlichen Teil gem. Prüfungsverordnung §12)
Information
Sie wendet sich an Fachkräfte aus Buchhaltung und Rechnungswesen oder Mitarbeiter/innen aus Steuerbüros. Sie ist maßgeschneidert zugeschnitten für kaufmännische Mitarbeiter/innen, die sich durch diese traditionelle kaufmännische Weiterbildung mit hohem Anspruch Aufstiegsmöglichkeiten in die Geschäftsführung oder Unternehmensleitung eröffnen wollen. Die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens wird entscheidend auch durch seine Mitarbeiter/innen geprägt. Einmal erworbenes Wissen und Erfahrungswerte gepaart mit effektiver Weiterbildung sind der wichtigste Garant dafür, dass ein Unternehmen erfolgreich bleibt.
Voraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen zum/zur "Geprüften(n) Bilanzbuchhalter(in) (IHK)": Zur Prüfung zuzulassen ist, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen o. verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von drei Jahren und danach eine mindestens dreijährige kaufmännische Berufspraxis
oder
2. ein mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule o. einen betriebswirtschaftlichen Diplom- o. Bachelor-Abschluss einer staatlichen o. staatlich anerkannten Berufsakademie o. eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie u. danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
3. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist (mit wesentlichem Bezug zum betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen)
Trifft keine von den o. a. Zulassungsvoraussetzungen für Sie zu, kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen o. auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Abschluss
Prüfung vor der IHK, bundesweit anerkanntes IHK - Zeugnis