Dienstort: Fahrzeug - Wie können Führerscheine von Mitarbeitern einfach und rechtssicher kontrolliert werden?
Digitaler Workshop
Arbeitgeber oder Fuhrparkmanager, die Dienstfahrzeuge bzw. Poolfahrzeuge zur Verfügung stellen, sind gesetzlich verpflichtet, die Führerscheine ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu kontrollieren.
Per Gesetz ist eine Dokumentation dieser Kontrolle vorgeschrieben. Bei einer Missachtung der Führerscheinkontrolle kann der Arbeitgeber oder der Fuhrparkmanager als Konsequenz den Versicherungsschutz verlieren bzw. muss Geld- und Haftstrafen befürchten.
Es gibt drei Risikofaktoren, wenn einem Mitarbeiter ohne Fahrerlaubnis ein Dienstfahrzeug überlassen wird.
1. Beim strafrechtlichen Risiko haftet der Geschäftsführer oder Fuhrparkmanager und es drohen Freiheitsstrafen oder Bußgelder.
2. Beim zivilrechtlichen Risiko droht der Verlust oder die Einschränkung des Versicherungsschutzes und es kann zur Leistungsfreiheit der Kasko-Versicherung und Regress bis zu 5.000 Euro durch die Haftpflichtversicherung kommen.
Das 3. Risiko ist das Organisationsverschulden. Wenn ein unsicheres System zur Führerscheinkontrolle implementiert oder genutzt wird, kann die Geschäftsführung haftbar gemacht werden. Auch hier können Bußgelder bis zu 1 Mio. Euro die Folge sein.
Wie können Führerscheine von Mitarbeitern mit möglichst geringem Aufwand und trotzdem datenschutz- und rechtssicher überprüft werden?
Muss der Arbeitgeber oder der Fuhrparkmanager täglich den Führerschein kontrollieren?
Muss solch ein System zur Überprüfung komplex und aufwendig sein? Gibt es einfache manuelle oder digitale Lösungen?
Diese und weitere Fragen werden in diesem kostenfreien Online-Seminar am 14. April 2021 um 15.00 Uhr beantwortet. Die Handwerkskammer Schwerin führt dieses Webinar in Kooperation mit der Firma LapID Service GmbH durch.
Ansprechpartnerin: Martina Rönckendorf, Beauftragte für Innovation und Technologie im Handwerk*, Tel.: 0385 7417-146, Mobil: 0151 42 38 43 66, E-Mail: m.roenckendorf@hwk-schwerin.de (*Gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages).
Wann: 14.04.2021 um 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Wo: Online
Veranstalter: Handwerkskammer Schwerin
Anmeldefrist: 26.02.2021 bis 13.04.2021
Anfahrtsplan: