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Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) gilt in seiner bisherigen Fassung nur noch bis zum Ende dieser Woche. Ab dem 20. März ändern sich daher die Regelungen am Arbeitsplatz. Die Landesregierung hat sich auf Eckpunkte für eine Übergangsregelung bis zum 2. April verständigt.Corona Update: Was gilt ab 20. März am Arbeitsplatz?

Ab dem 20. März: Geänderte Corona-Arbeitsschutzverordnung

Ab der kommenden Woche können Arbeitgeber die Corona-Regelungen am Arbeitsplatz weitestgehend selbst bestimmen. Die Unternehmen sollen bei ihrer Entscheidung aber das regionale Infektionsgeschehen zugrunde legen. 

Die bisher per Arbeitsschutzverordnung festgelegten Basisschutzmaßnahmen sollen nun durch die Betriebe nach einer Gefährdungsbeurteilung in betrieblichen Hygienekonzepten selbst geregelt werden. Diese Änderungen treten am 20. März in Kraft und bleiben bis einschließlich 25. Mai gültig.

Die neue Regelung sieht vor, dass die Arbeitgeber in einem Hygienekonzept Maßnahmen zum Infektionsschutz festlegen. Je nach Infektionslage vor Ort sollen sie dann freiwillig den Beschäftigten Corona-Tests anbieten, Schutzmasken bereitstellen oder Homeoffice aanbieten. Eine Pflicht zum Home-Office und 3-Regeln gibt es aber nicht mehr. Auch über Schutzmaßnahmen wie Abstands- und Hygieneregeln sowie Maskenpflicht können die Unternehmen selbst entscheiden. 

Eine Verpflichtung haben Arbeitgeber weiterhin, wenn es um Corona-Impfungen geht. Impfungen müssen auch weiterhin während der Arbeitszeit möglich sein.

 

Land beschließt Corona Übergangsregelung - Fragen noch offen

Da ab dem 20. März wesentliche bundesweite Corona-Schutzmaßnahmen aufgehoben werden, hat die Landesregierung sich in einer Sondersitzung am 14. März auf Eckpunkte für eine Übergangsregelung bis zum 2. April auf Basis des bisherigen IfSG verständigt. Diese Möglichkeit räumt der Bund ein. Eine entsprechende neue Corona-Landesverordnung wird das Kabinett am Freitag, dem 18. März beschließen.

„Wir brauchen in Mecklenburg-Vorpommern angesichts der angespannten Pandemiesituation auch nach dem 20. März Schutzinstrumente“, sagt Gesundheitsministerin Stefanie Drese. „Wir haben mit einer 7-Tage-Inzidenz von 2.267 am 14. März einen Höchststand an Infektionen. Die Corona-Entwicklung ist dynamisch. Wir sind seit mehreren Wochen bei der Hospitalisierungs-Inzidenz in der Warnstufe Rot. In vielen Krankenhäusern ist die Lage angespannt. Es gibt kaum noch freie Bettenkapazitäten. Auch viele Pflegeeinrichtungen sind am Limit. Hinzu kommt eine hohe Ausfallquote des Personals, durch Infektionen, Quarantäne-Maßnahmen oder Kinderbetreuung“, so die Ministerin.

Drese: „Wir werden deshalb im Bereich der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen nicht von unseren strengen Maßnahmen, wie z.B. der Testverpflichtung und der Maskenpflicht abweichen.“

Darüber hinaus wird die Landesregierung in der neuen Landesverordnung bis zum 2. April weiterhin Schutzmaßnahmen wie Maskenpflichten, Abstands- und Hygieneregeln sowie Testpflichten auf Basis der 3G-Regel festschreiben. Ab dem 20. März gibt es aber keine Schließungsmöglichkeiten und keine 2G oder 2G-Plus-Regeln mehr. Und es fallen durch die geplanten Änderungen des IfSG auch die letzten Kontaktbeschränkungen weg.

Über den 20. März hinaus ist 3G weiter erforderlich u.a. beim Besuch der Gastronomie, im Tourismus (bei der Anreise), bei Veranstaltungen, bei der Nutzung kultureller Angebote, bei der Sportausübung (auch in Fitnessstudios), im Freizeitbereich, beim Besuch von Messen o.ä., beim Friseur oder anderen körpernaher Dienstleistungen sowie in außerschulischen Bildungseinrichtungen.

Eine medizinische Maske muss getragen werden in den Innenbereichen, z.B. beim Einkaufen (auch in Supermärkten), bei der Nutzung von (körpernahen) Dienstleistungen (Frisör, Handwerksbetriebe) und medizinischer, pflegerischer und therapeutischer Angebote, in außerschulischen Bildungseinrichtungen, bei Freizeitangeboten (inkl. Hallenbäder, Indoorspielplätze und -freizeitaktivitäten), im Kulturbereich (Kino, Theater, Museen, Bibliotheken), bei Veranstaltungen (auch außen), beim Besuch von Messen oder Volksfesten (auch außen), in der Gastronomie (auf dem Weg zum Platz), in Diskotheken/ Clubs sowie bei der touristischen Beherbergung.

Die Ministerin sprach sich zudem dafür aus, dass auch zukünftig ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen oder Personengruppen eingehalten wird und es weiterhin verpflichtende Hygienekonzepte gibt. „Es kommt jetzt sehr stark auch auf den Selbstschutz und die Eigenverantwortung an. Nicht alles was ab 20. März möglich ist, ist auch sinnvoll. Sich impfen lassen, Maske im Innenbereich tragen und Abstand halten sind weiterhin gute und sinnvolle Schutzmaßnahmen.“

Den jeweils aktuellen Stand der Corona-Regelungen mit Relevanz für das Handwerk finden Sie hier.