Geprüfte/r Technische/r Betriebswirt/in (IHK)

ausreichend freie Plätze

Gebühren

Kurs: 4.200,00 €

Unterricht

02.07.2024 - 24.10.2025

dienstags und mittwochs von 17:00 Uhr - 21:20 Uhr und max. 2x samstags im Monat von 08:00 Uhr - 15:00 Uhr

Teilzeit

Lehrgangsdauer 620 Std.

Anmeldeschluss 04.06.2024

Lehrgangsort

Werkstraße 600
19061 Schwerin
Schulungsraum

Beate Prien

Tel. 0385 6435241

b.prien--at--hwk-schwerin.de

Unverbindliche Anfrage

Angebotsnummer 80015427-0

Diese Qualifikation verbindet - am Führungsbedarf der Unternehmen orientiert - eine hohe technische Qualifikation sowie langjährige Betriebskenntnisse mit kaufmännischem und betriebswirtschafltichem Fach- und Führungswissen.

I. Grundlagen wirtschaftlichen Handelns und betrieblicher Leistungsprozesse
1. Aspekte der allgemeinen Volks- und Betriebswirtschaftslehre
2. Rechnungswesen
3. Finanzierung und Investition
4. Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft

II. Management und Führung
1. Organisation und Unternehmensführung
2. Personalmanagement
3. Informations- und Kommunikationstechniken 

III. Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil

Information

Diese Fortbildung wendet sich an Ingenieure/Ingenieurinnen, Techniker, Industriemeister/innen, die sich auf eine Tätigkeit als betriebliche Führungskraft vorbereiten wollen. Geprüfte Technische Betriebswirte eröffnen eine neue Ebene im System der IHK-Weiterbildungsprüfungen oberhalb der Industriemeister, Techniker oder Ingenieure. Die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens wird entscheidend auch durch seine Mitarbeiter/innen geprägt. Einmal erworbenes Wissen und Erfahrungswerte gepaart mit effektiver Weiterbildung sind der wichtigste Garant dafür, dass ein Unternehmen erfolgreich bleibt.

Voraussetzungen

Zur Prüfung zuzulassen ist, wer

1. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Industriemeister oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung

oder

2. eine mit Erfolg abgelegte staatlich anerkannte Prüfung zum Techniker oder zum Ingenieur mit wenigstens zweijähriger einschlägiger beruflicher Praxis nachweist.

Trifft keine von den o. a. Zulassungsvoraussetzungen für Sie zu, kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen o. auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Abschluss

Prüfung vor der IHK, bundesweit anerkanntes IHK - Zeugnis

Lehrplan

Zertifizierung