Markt für Energieberatung wächstPressemitteilung vom 23.10.2015
2016 tritt eine verschärfte Energieeinsparverordnung (EnEV 2016) in Kraft. Bereits mit der noch gültigen Energieeinsparverordnung 2014 wurden besonders an Verkäufer, Vermieter und Verpächter von Immobilien neue Anforderungen gestellt. Diese sind verpflichtet, den Gebäudeenergieausweis an Käufer bzw. Mieter vorzulegen, und das bereits bei der Besichtigung. Die Bundesregierung unterstützt Aktivitäten im Neubau- und Sanierungsbereich durch verschiedene Förderprogramme. Für den Zugang zu den Fördergeldern ist eine Energieberatung durch qualifizierte Fachleute unerlässlich.